Walstipper
Bigfish-Magnet
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Wenn du Daten hast ist das natürlich top, weil du natürlich auch siehst ob und wie viele große Fische überhaupt drin sind.Ja, wobei ich mir das Verhältnis dann selber ausrechnen musste.
Da es nur landesweite Mindestmaße und Schonzeiten gibt, aber keine unterschiedlichen auf Bezirksregierungsebene, ist es wohl tatsächlich ausschließlich Ländersache. Aber egal, auch nur meine Meinung, so dass wir das beide wohl noch mal gründlicher recherchieren müssen.
Ein "Küchenfenster" von 40cm bis z. B. 60cm wäre dagegen vielleicht tatsächlich problemlos möglich, aber möglicherweise gibt's da in NRW rechtliche Hürden, die wir nicht kennen.
Trotzdem meine ich: in praktisch nicht kontrollierbaren Gewässern wie den Kanälen hätte ein Küchenfenster keine erkennbaren Auswirkungen, so sehr ich mir das auch wünschen würde.
Ich denke zum Fischereirecht brauchen wir nicht weiter recherchieren
Der LFV könnte zwecks Hege ein Entnahmefenster einführen. Dazu brauchen sie Daten vom Zander, was sie in der ein oder anderen Form haben dürften. Begründung: Hoher Entnahmedruck, sehr viele kleine Zander und fehlende Größenstruktur adulter Fische --> Schonung großer fekunder Weibchen etc. Ich denke das sollte eigentlich kein großes Problem sein, wenn der Wille da ist. Aber jo, Kontrollen muss es entsprechend geben.
Nochmal zum Vergleich, wie schlecht die Größenstruktur nach moderner Schonung (Arlinghaus etc.) ist: Wenn du durch deine Datenpunkte einen asymptotischen Fit zwecks Maximalgröße legst, und diese Größe dann mit 0,6 multiplizierst, kommst du auf die obere Grenze des Entnahmefensters. Ich würde wetten dass für den DEK dort nicht mehr als 50cm heraus kommt, womöglich eher 45cm oder sogar noch weniger. Was aufzeigt wie deplatziert auch das Mindestmaß von 40cm ist.
