Franzose der am Rhein der Grenze zwischen Deutschland un Frankreich angeln möchte

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Serge

Barsch Simpson
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Hallo,
Um keine Probleme zu bekommen möchte ich auch auf der deutschen Seite vom Rhein bei uns angeln. Natürlich suche ich schon seit Wochen wie das gehen könnte.
Ich habe mich schon bei Fishing King angemeldet und bezahlt. Die Bücher für die Prüfung in Baden Württenberg habe ich auch kekauft.......und jetzt weiss ich das die Ausländer die Prüfung in BD nicht machen können. Und die vom Saarland ist nur ein Jahr gültig. Da würde ja fast bedeuten: Das kein Elsässer auf der deutschen Seite vom Rhein Angeln darf. Und 2000 Angler aus BD angeln auf der französcihe Seite von Rhein (es ist ya sehr leicht einefranzösiche karte zu bekommen). Das kann nicht war sein, wie sind in Europa. Es gibt aber eine Möglichkeit: Der Urlaubschein für denn Rhein. Jetzt finde ich aber nicht mehr darüber im Net und habe deshalb einige Fragen:
- Wo kann ich ein Urlaubschein nur für den Rhein Kaufen in BD?
- Dieser Urlaub schein ist für 30 Tage gültig. Aber so ich verstanden habe sind diese 30 Tagen nicht unbedingt auf einen Momant. Kann man sie auf das ganze Jahr verteilen?

Ich danke für die Antwortten
Viele Grüsse
Serge
 

Paddes94

Twitch-Titan
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Was ich auf die Schnelle gefunden habe:

Für das Angeln in Deutschland ist nach Ablegen der Fischerprüfung ein staatlicher Fischereischein erforderlich. Angelgäste aus dem Ausland müssen in Form eines Prüfungszeugnisses oder einer Angelerlaubnis den Nachweis erbringen, dass sie die Angelfischerei in ihrem Heimatland ausgeübt haben. Mit diesem Nachweis kann bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Fischereiwesen bzw. Bürgerbüro) des jeweiligen Urlaubsortes gegen eine Gebühr von 16,00 € und unter Vorlage eines Passfotos ein Jahresfischereischein beantragt werden. Diese Regelung gilt nur, wenn man nicht oder nicht länger als ein Jahr in Deutschland wohnt.

Es gibt keine Karte für den gesamten Rhein. Müsstest schauen wer der Pächter in dem Bereich in dem du angeln willst ist, und ob dort eine Gastkarte angeboten wird.
 

Serge

Barsch Simpson
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Ok Danke,
Ich angle schon seit über 45 Jahre im Elssas. Ich werde schauen mit der Féderation ob si mir ein Zettel machen können. Man hatte mir gesagt das man ein Karte von PKx bis PKy kaufen kann. ich möchte ja nur von Iffezheim bis Marckolsheim angeln
Viele Grüsse
Serge
 

LazyS

Master-Caster
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Eigentlich sollte es schon möglich sein, den Fischereischein auch als Ausländer zu bekommen. Laut den Infos online auch dann, wenn man den Hauptwohnsitz nicht in Baden-Württemberg hat.
Hast du die Info, dass du den Schein nicht machen kannst, von einer offiziellen Stelle (Fischereibehörde, o.ä.) bekommen?
 

M.A.D

Finesse-Fux
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Frag einfach mal bspw. beim Regierungspräsidium Freiburg an und schildere dein Problem.

poststelle@rpf.bwl.de

Die leiten das automatisch an die entsprechende Stelle weiter.
Antwort kann >5 Wochen dauern. Ist halt Deutschland :tearsofjoy:
Vor Ort wird jetzt im kommenden Lockdown sicher wieder keiner sein.
 

Paddes94

Twitch-Titan
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Steht eigentlich alles im Fischereigesetz.

§31 Abs. 5 FischG BW
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg, es sei denn der Inhaber hat hier seine Hauptwohnung. Wird die Hauptwohnung nach Baden-Württemberg verlegt, sind die in anderen Bundesländern ausgestellten gültigen Fischereischeine längstens bis zum Ende des auf die Wohnungsnahme nachfolgenden Kalenderjahres gültig. Das Ministerium kann durch Rechtsverordnung im Ausland erworbene Fischereischeine oder vergleichbare Dokumente dem baden-württembergischen Fischereischein gleichstellen, soweit der Inhaber seine Hauptwohnung nicht in Baden-Württemberg hat; Satz 2 gilt entsprechend.

Den Fischereischein für BW würde ich an seiner Stelle nicht machen:

§33 FischG BW - Versagensgründe

Der Fischereischein und der Jugendfischereischein können insbesondere Personen versagt werden,
1. die im Geltungsbereich des Grundgesetzes keinen Wohnsitz haben


 

Serge

Barsch Simpson
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Hallo,
Ich habe alle Informationen von Fishing King und von Ifvw von Stuttgart (per Telephon und Mail). Ich habe auch mit unsere Federation im Elssas (Bas Rhin mit denen ich sehr nahe bin) gesprochen. Die verandwortlichen in BD und auch Im Elssas waren sprachlos darüber. Es war ihnen nich bewustt. aber sie haben bestäticht das was ich hier sage richtig ist. Die einzige Chance für uns Elsässer ist eine Urlaubskarte die das ganze Jahr gültig wäre. Deshalb frage ich hier ob mir jemanden helfen kann. Wenn es nicht geht ist es ein Problem. Da müssen es eben der Verband vom Elsass mit dem von BW reglen.
PS: Wenn ich den Genfer See nehme der Grenze zwischen Frankreich und der Schweiz macht gibt es keine Problem obwohl die Schweiz nicht zu "Europa" gehört.
Viele Grüsse
Serge
 

M.A.D

Finesse-Fux
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Steht eigentlich alles im Fischereigesetz.

Das Ministerium kann durch Rechtsverordnung im Ausland erworbene Fischereischeine oder vergleichbare Dokumente dem baden-württembergischen Fischereischein gleichstellen, soweit der Inhaber seine Hauptwohnung nicht in Baden-Württemberg hat; Satz 2 gilt entsprechend.

KANN - sie tun es aber nicht! So weit ich weiß, kann in FR jeder angeln, ohne Prüfung. Man benötigt nur einen Angelschein (Angelerlaubnis) für die jeweilige Region/Gewässer.
Es gibt einen riesen Ärger deswegen. Franzosen, die auf deutscher Rheinseite "erwischt" werden, müssen Strafe zahlen. Offiziell haben sie aber keine Möglichkeit, außer mit dem Urlauberschein. Deutsche dürfen legal (mit entsprechendem franz. Schein) auf der franz. Seite angeln. (Der III. WK wird zwischen deutschen und französischen Anglern im Elsass ausbrechen :tearsofjoy: )
Polnische Fischereischeine werden z.B. definitiv NICHT anerkannt.
Deshalb sollte er mal nett anfragen. Vielleicht funktioniert das KANN ja bei ihm. Bezweifle das aber.
(ok -funktioniert nicht, wie er oben schreibt)
 

Paddes94

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Du hast Recht mit dem Jahresschein, aber du verstehst glaube ich die Beudetung dieses nicht ganz.
Ich erkläre dir hier was genau du brauchst, und was die einzelnen Begriffe bedeuten:

Den Jahresschein den du meinst, ist der so genannte Fischereischein.
Diesen benötigst du generell, um überhaupt angeln zu dürfen an öffentlichen Gewässern.
Dieser Schein ist nur Gültig wenn an die zuständige Behörde die so genannte Fischereiabgabe bezahlt wurde.
Man kann diese für 1, 5 oder 10 Jahre auf einmal bezahlen.
Hat man diese Gebühr bezahlt hat man die Erlaubnis in diesem Bundesland zu Angeln. (Die meisten Bundesländer erkennen die Angelscheine anderer Bundesländer an).

Jedoch hat man mit diesem Schein nicht das Recht erworben, an einem bestimmten Gewässer zu angeln.
Dafür benötigst du einen Erlaubnisschein vom Besitzer/Pächter des Gewässers.
Wenn du also in der angegebenen Region angeln möchtest, musst du einen Verein suchen der die dortigen Pachtgewässer hat.
Falls dieser Verein Gastkarten anbietet, kannst du diese erwerben. Dies können dann auch Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten sein.
Dies ist aber abhängig vom jeweiligen Pächter. Es gibt auch viele Vereine die keine Gastkarten vergeben, und die Gewässer ausschließlich den
Vereinsmitgliedern zur Verfügung stehen.

Je nachdem wie oft du das machen möchtest ist eine Mitgliedschaft in einem Verein günstiger.
 

Paddes94

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KANN - sie tun es aber nicht! So weit ich weiß, kann in FR jeder angeln, ohne Prüfung. Man benötigt nur einen Angelschein (Angelerlaubnis) für die jeweilige Region/Gewässer.
Es gibt einen riesen Ärger deswegen. Franzosen, die auf deutscher Rheinseite "erwischt" werden, müssen Strafe zahlen. Offiziell haben sie aber keine Möglichkeit, außer mit dem Urlauberschein. Deutsche dürfen legal (mit entsprechendem franz. Schein) auf der franz. Seite angeln. (Der III. WK wird zwischen deutschen und französischen Anglern im Elsass ausbrechen :tearsofjoy: )
Polnische Fischereischeine werden z.B. definitiv NICHT anerkannt.
Deshalb sollte er mal nett anfragen. Vielleicht funktioniert das KANN ja bei ihm. Bezweifle das aber.
(ok -funktioniert nicht, wie er oben schreibt)
Ja wie gesagt, das ist das was im Gesetz steht. Ich habe weiter oben bereits geschrieben, dass er den Jahresfischereischein mit einem Nachweis erhalten kann. Das ist dann ein deutsches Dokument das auch akzeptiert wird.
 

Dr.Hook

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Was für ne Frage zu Corona Zeiten...ganz ehrlich,bleib mal bis März besser drüber bei Dir in FR !
Hier hat gerade der 2.,härtere Lockdown begonnen,Behörenden haben teilweise zu oder im Moment ganz anderen Kram um die Ohren als sowas....Genau wie man als Deutscher jetzt mal ne zeitlang aufs Angeln in NL verzichten sollte,solltest Du finde ich froh sein wenn Du bis zum Frühjahr bei Dir ans Wasser kannst.
Solche threads sind daher in meinen Augen aktuell einfach deplaziert,sry :emoji_thumbsdown:
 

Serge

Barsch Simpson
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DR. Hook,
Deine Meinung hat nichst mit meinen Fragen zu tun........Ich frage nicht wegen Heute dem 13 Dezember 2020. Und auch nicht wegem dem Frühjahr 2021. Es sind Fragen die man sich stellen darf und wenn sie nicht zu tun haben hier ist es leicht wieder alles weg zu machen
Meine Fragen sind nicht alleine für mich aber für alle Angler die am Rhein angeln da wo er Grenze macht zwischen Deutschland und Frankreich . Im moment ist die Lage die Folgende:
Jeden Tag anglen hunderte deustche Bürger aus BD auf der französcichen Seite und jeder Elsässer hat Angst wenn er gegen die Mitte vom Rhein kommt mit seinem Boot. Und diese Situation ist schlecht für alle. Deshalb frage ich. Wenn wir richtige Antworten bekommen wissen wir auch was machen und die situation werde sich bessern (du kennst sie wielleicht nicht)
Und wenn du schon Mahl über Corona sprichts (was ich nicht wollte) möchte ich dir sagen das wir in 2020, 5 Monate nicht anglen könnten auf dem Rhein (am heutigen Tag darf ich noch nicht und finde da alles Ok) und in dieser Zeit anglen die deutschen Bürger auf dem französiche Seite von Rhein (was fur mich kein Problem ist wenn es erlaubt ist für sie....was ich nicht weiss).
Ich danke MAD und PATTES94 fur das was sie geschrieben haben, es hat mir geholfen.
Wenn mir noch jemander zeigen kann wie ein Touristenfischereischein aussieht werde es mich freuen.
Und der Rest ist ohne Interesse
Viele Grüsse
Serge
 
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Paddes94

Twitch-Titan
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Wie dieser aussieht konnte ich leider nicht finden,
ich denke der wird wie der normale Fischereischein aussehen.
Am besten nimmst du Kontakt mit dem Landesfischereiverband BW auf.
Die werden dir evtl. auch einen Kontakt vermitteln können.

 

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