Belly Boot / Kayak auf Gewässern des LAV Brandenburg

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Yoshi

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Moin,

mal eine kurze Frage an die Brandenburger - Gibt es in den allgemeinen Angelgewässern des LAV Brandenburg irgendwelche Begrenzungen für Wasserfahrzeuge, speziell Belly Boote / Kayaks? In der Gewässerordnung habe ich nur eine Einschränkung für Salmo-Gewässer gefunden...

Viele Grüße - Joschi
 
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Ist gewässerabhängig.

Nicht unbedingt ! ;-)
Kiekste mal in die Gewässerordnung vom LAV Brandenburg da findeste unter 4.6 die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen:
http://www.landesanglerverband-bdg.de/content/gewässerordnung
Wo eine Beschränkung besteht, muß das in der Regel durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen werden bzw. findest Du die auch im Gewässerverzeichnis.
Dort habe ick allerdings nur Tümpel im Gewässerbereich Cottbus gefunden.
 
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Kpt. Brassmann

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Danke, interessante Info um die ich mich noch gar nicht bemüht hatte!
 

Yoshi

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Danke, Schlotti! Da muss ich Freitag völlig dran vorbeigelesen haben. War wohl doch schon zu spät...
 

Kpt. Brassmann

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Moin,
ist hier evtl. jemand im Umkreis OPR mit dem Belly unterwegs?
 

Meridian

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Hallo.

Im Prinzip ist BB dort nicht erlaubt, wo Wasserfahrzeuge, bzw. das Einbringen von Wasserfahrzeugen grundsätzlich nicht zulässig ist.
Zusätzlich, wie Schlotti & SpinFly schon sagten, ist an einigen Gewässern die Nutzung explizit von Bellys nicht erlaubt. Steht bei den meisten, hier bei mir umgebenden Gewässern, welche nicht im LAV-Pool sind, auf den Karten auch drauf.

Gruss
 

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Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Wie ist das mit einem E-Motor? Ist der auch "immer" (außer in gekennzeichneten Ausnahmefällen) erlaubt?
 

Vermesser

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Hallo Rubumark, gehört hab ich das auch schon. Aber wo steht das?
 
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Soweit ich weiß, sind in Brandenburg E-Motoren in Gewässern, die keine Wasserstrassen sind, also alle geschlossenen Gewässer, verboten.

Also das ist so nicht ganz richtig.;)

Hallo Rubumark, gehört hab ich das auch schon. Aber wo steht das?

Den Passus findeste im Brandenburgischen Wassergesetz unter § 43 Absatz 1 und 1a.
Es gibt etliche geschlossenen Gewässer wo E-Motoren "geduldet" werden.

Soweit ick weiß, wurde über eine Änderung des Wassergesetzes verhandelt bei dem der LAV Brandenburg sich bemühte, Gewässer für den Einsatz von E-Motoren frei geben zu lassen. Inwieweit diese Bemühungen von Erfolg gekrönt wurden, weeß ick leider noch nicht.
Im Gesetz und Verordnungsblatt zur Änderung des Wassergesetzes (vom 4.12.2017) hab ick darüber nichts gefunden.:(
 

Thekingofperch91

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An vielen Gewässern brauch man eine Erlaubnis für den e-Motor. Bei uns hat jeder Verein damals 2 bekommen und die sollten bei bedarf ausgegeben werden.
 

Vermesser

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Steht wirklich für jeden See etc. an dem es Einschränkungen für Boote gibt, dazu etwas im Gewässerverzeichnis? Ich finde nämlich im Prinzip keinen See, wo da etwas steht...ist es also überall erlaubt? Ich weiß recht sicher, dass auf dem Blankenberger See bei Blankenberg Boote verboten sind, aber das steht eben nicht im Gewässerverzeichnis. Gleiches gilt, so glaube ich, für den Mühlenbecker See.

Da ich viel mit Schlauchboot und Packraft unterwegs bin, wäre es schön, das sicher zu wissen, ehe es Ärger gibt.
 

TackleNerd

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Hab mich auch schon bemüht, was den Mühlenbecker See angeht. Dort sind sogar Schwimmhilfen wie Luftmatratze, Schwimmring oder Belly Boat verboten. Wir in Brandenburg haben ja das Glück, das Belly Boote in unserem Bundesland als Schwimmhilfen gelten, also überall wo Boot fahren verboten ist, ist es aber mit Belly erlaubt!!

Ausser, der See gehört zur einem Naturschutzgebiet, wie der Mühlenbecker See. Dieser gehört zum Tegeler Fliess Schutgebiet und ist somit verboten für jegliche Schwimmhilfen.
 

Großfischhaker

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Hab mich auch schon bemüht, was den Mühlenbecker See angeht. Dort sind sogar Schwimmhilfen wie Luftmatratze, Schwimmring oder Belly Boat verboten. Wir in Brandenburg haben ja das Glück, das Belly Boote in unserem Bundesland als Schwimmhilfen gelten, also überall wo Boot fahren verboten ist, ist es aber mit Belly erlaubt!!

Ausser, der See gehört zur einem Naturschutzgebiet, wie der Mühlenbecker See. Dieser gehört zum Tegeler Fliess Schutgebiet und ist somit verboten für jegliche Schwimmhilfen.

Korrekt. Auf dem Mühlenbecker See verboten, aber auf dem Summter See z.b. erlaubt. Dort gilt ein Bootverbot. Aber kein Schwimmhilfenverbot. Ich hab mir die Erlaubnis zum Belly Boot angeln da sogar schriftlich vom KAV Oberhavel geben lassen, falls sich mal jemand (kam schon vor) an meinem Belly stört
 

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