• Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

Pflaume09

Schusshecht-Dompteur
Registriert
16. Februar 2018
Beiträge
36
Punkte Reaktionen
3
Alter
50
Hallo zusammen,
ich besitze den Fischereischein A und die Angelerlaubnis DAV Berlin und Brandenburg.
Mein Sohn (11 Jahre) angelt auch gerne, bisher immer nur im Urlaub in Skandinavien. Ausschließlich Raubfisch. Da es ihm viel Spaß macht, würde ich ihm das gerne auch hier ermöglichen. Überwiegend bin ich an der Havel in Brandenburg unterwegs.
Wenn ich die aktuellen Regelungen richtig verstehe dürfte mein Sohn in Brandenburg „nur“ Friedfischangeln. Dafür bräuchte er eine Angelkarte und eine Fischereiabgabemarke.
1. Frage: Raubfisch in Brandenburg geht für ihn nicht?

In Berlin könnte er einfach mitkommen. Er angelt und ich schaue zu um ggf einzugreifen.
2. Frage: In Berlin könnte er Raubfischangeln, wenn ich dabei bin und nicht selbst angel. Natürlich nur, wenn ich die Berechtigungen habe.

Habe ich das so richtig verstanden?
 

Oben