Angelmesser Rechtlicher Rahmen

  • Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

Barchie

Keschergehilfe
Registriert
12. Februar 2026
Beiträge
17
Punkte Reaktionen
2
Alter
26
Ort
München
Hi,
In letzter Zeit wurden die gesetzlichen Richtlinien hinsichtlich der Nutzung von Messern im Allgemeinen ja nochmal verschärft. Ich habe von früher noch ein feststehendes Angelmesser mit Scheide, die am Gürtel zu tragen ist, mit einer feststehenden Klinge von sicherlich über 12 cm. So wie ich das allerdings sehe, dürfte ich das Messer nicht mal mehr in meiner Angeltasche mit mir führen. Wie handhabt ihr das? Seid ihr auf ein kleineres Messer umgestiegen? Oder seht ihr die Verordnungen für den Angelsport nicht so eng?
Bin auf eure Rückmeldungen gespannt!
 

bundyman

Master-Caster
Registriert
9. November 2003
Beiträge
670
Punkte Reaktionen
485
Ort
LDS
Da ich mein Einhandmesser irgendwie verlegt hab, hab ich das Modell nochmal als Zweihandmesser zugelegt…
Hierzulande mach ich mir da keine Gedanken weiter, in Britannien allerdings nur noch mit Multitool, auf alles was da Messermässig ist, reagieren die mitunter etwas humorlos, da kann man auch mal schnell an Gesetzesgrenzen stoßen…
 

YaPh

Gummipapst
Registriert
2. Oktober 2020
Beiträge
905
Punkte Reaktionen
2.617
Alter
45
Ort
Landkreis Stade
Alles über 12cm Klingenlänge ist nicht erlaubt.. außer es besteht ein berechtigtes Interesse. Solange es keine Probleme gibt wird auch niemand was sagen.
Angeln könnte unter Umständen ein berechtigtes Interesse sein.. bleibt halt noch zu klären ob man dafür ein Messer mit einer Klingenlänge von über 12cm benötigt.
 

Oben