Änderung der Fischereiordnung Bbg - Anzahl Köder?

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nureinestunde

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Ahoi,

habe grad im Märkischen Angler 4-2009 die Seite 12 zur Änderung der Fischereiordnung des Landes Brandenburg zu verstehen versucht.

- gute Nachricht für die Welsangler, tatsächlich ist der Wels ab 1.1.10 frei von Mindestmaß und Schonzeit, oha.

Was ich hoffe, nicht zu verstehen, ist der erste Absatz der dritten Spalte (für die Nichtzähler, rechts oben): "Bei der Ausübung ... Raubfischangel untersagt, mehr als _einen_ der folgenden Köder je Handangel zu verwenden: ... div. Naturköder ... _sowie künstliche Nachbildungen dieser Köder_."

Heißt das, daß in Bbg jetzt auch keine Paternoster, dropshot, wie auch immer bezeichnet, mehr verwendet werden dürfen? Die ganzen Gummitiere sind doch künstliche Nachbildungen von Naturködern? Dann wäre das irgendwie klammheimlich eingeführt, darüber gabs vorher irgendwie keine Gerüchte.

Also könnte ich nur noch drei Spinnerbaits gleichzeitig fischen, weil hier niemand behaupten kann, sie seien eine Nachbildung von Naturködern.

Wie versteht Ihr das? Gibt es eine Erläuterung dazu?

cheerio Holger
 
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Moin Holger,
also Du musst dit denn schon richtich lesen:
Zitat :
Bei der Ausübung der Fischerei mit der Raubfischangel ist es untersagt, mehr als einen der folgenden Köder je Handangel zu verwenden: Köderfische, andere Wirbeltierköder, Zehnfußkrebse oder Fetzenköder sowie künstliche Nachbildungen dieser Köder. Weiterhin dürfen keine Angelhaken mit mehr als drei Schenkel und nicht mehr als drei Haken je Handangel verwendet werden.
Zitat Ende

Kannst doch mit Beifängern angeln. :wink: Unten 'n Jummifisch und darüber 'n Twister ( wat für Nachbildung is'n Twister ? ) Kiek Dir z.B. die janzen Creatures an. Jibbet nur in Science Fiction Filmen.
Oder unten 'n Spinner und darüber 'n Jummifisch oder 'n Twister ( lacht nich, dit jeht :lol: ) usw.
Verfallt nich gleich in Panik, wenn sich irjendwelche "klugen" Leute mal wieder , warum ooch immer, Sachen ausjedacht haben, die einem dit Angeln u.U. etwas schwieriger machen. :roll:
Viel lustiger fand ick die Begründung für dit Verbot, mit Motorkraft oder unter Segeln fahrenden Fahrzeuge dit Schleppangeln auszuüben.
Yoh, und da steht u.a.,dit jetzt ooch verstärkt mit Tauchern in den Gewässern zu rechnen is und die da ja 'n erhöhtet Unfallrisiko hätten.
Mit wat für 'ner Jeschwindigkeit wird denn jeschleppt ? Ick gloobe dem Taucher is dit ejal, ob der von 'nem E-Motor oder von 'nem jeruderten Kahn anjehauen wird. Hauptsache die Bremse is jut einjestellt. :wink: Ja und letztens im OHK,
kannste Dich erinnern, war ja ooch allet voller Taucher. Da sind die Schubeinheiten immer drumrumjefahren. :lol:
Is schon irre wat in Bürokratendeutschland allet so abjeht. :roll:

MfG Schlotterschätt
 
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Soooo, und hier auf Grund der überragenden Interesse aller Brandenbürjer :roll: ,der komplette Text der Änderung auf Seite 606.

KLICK KLACK

......und nich dit eener sagt, er hätte dit nich jewusst. Die Änderungen sind bereits in Kraft, nur die Schonzeiten und Mindestmaße gelten ab 1.1.2010

MfG Schlotterschätt
 

nureinestunde

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Echt prima zu lesen! Gibt's jetzt auch neue Heftchen vom DAV?

Danke für den Link!

cheerio h
 

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