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BenM.

Echo-Orakel
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Hi!

Weis einer vom euch wie hoch der Zoll für ein kleines Paket mit 2- 3 Wobblern ist? Hatte vor ein paar Köder aus den USA zu bestellen und würde das jetzt mal gerne wissen!

Vielen Dank im vorraus!

Ben
 

KissMyBass

Echo-Orakel
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Ausgehend von der Annahme, daß Du Privatperson bist und kein gewerblicher Angelgerätehändler, besteht eine Nichtaufgriffsgrenze von zur Zeit 20 Euro.
D. h. bis zu diesem Warenwert ohne Versandkosten fällt weder Zoll (Z) noch die 19%-ige Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an. Sollte der Warenwert über umgerechnet 20 Euro liegen, dann zahlst Du für Wobbler 3,7% Z und 19% EUSt auf den reinen Warenwert (Bemessungsgrundlage=BMG), insgesamt also 22,70% auf die BMG.
Das differiert zum gewerblichen Handel, der auch sämtliche Nebenkosten wie Versand und Zoll gegen sich anrechnen lassen muß.
Fazit: Rechne mit 22,70 % auf den umgerechneten Warenwert.

Greeetz
KMB, Aix, MC
 

AssAssasin

Barsch Vader
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Fast richtig, der Freibetrag liegt bei 22 Euro reinem Warenwert. Ab Dezember 2008 wird er auf 150 Euro angehoben.
Viel Spaß beim Bestellen !
 

angeliter

Gummipapst
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hatten wir doch alles schon: zoll. benutzt doch mal die suche.

KissMyBass schrieb:
Sollte der Warenwert über umgerechnet 20 Euro liegen, dann zahlst Du für Wobbler 3,7% Z und 19% EUSt auf den reinen Warenwert (Bemessungsgrundlage=BMG), insgesamt also 22,70% auf die BMG.

stimmt leider nicht so ganz, siehe o.g. thread.
 

Meridian

BA Guru
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@BenM. Wie Angeliter schon sagte, findest Du mit der Suche wirklich viele Beiträge zum thema ! ;)

Eine kurze prägnante Zusammenstellung wichtiger Fakten hast Du hier !

basti

- schrieb:
Guten Morgen !

Der Zollfreibetrag, bzw. die Zollfreibetragsgrenze gilt auch bei geschäftlichen Kaufverträgen, wie z.B. eBay einer darstellt !
Oftmals wird gerade bei eBay was verwechselt.
Es geht nicht darum ob der Gegenüber als privater oder gewerblicher Käufer agiert ... spielt nicht die Bohne.
Man sollte es im Ganzen sehen .. ich "betrete das große Kaufhaus EBAY" & kaufe mir dort Waren.
Jene sind allesamt zoll-/steuerrechtlich anzugeben & abzuführen.

- schrieb:
forellenfreak schrieb:
gilt das auch für die usa oder is das da ein bisschen anders???
???

Dies sind die zu zahlenden Abgaben, wenn Du aus einem Drittland, wie es auch die USA ist, Dinge importierst !
Es wird lediglich differenziert zwischen den Dingen, welche Du einführst.
Die Satzung für Angelartikel liegt laut Register bei 3,7%.

In diesem Sinne appeliere ich nochmals an die User dieses Forums, bei Bestellungen im Ausland (Drittland im Sinne der Zollverordnung), sei es über eBay oder andere Shops direkt, diese Zollabgaben auch zu zahlen, AUCH WENN DAS PAKET OHNE ZAHLAUFTRAG zu Euch gelangt ist !
Wenn der wirkliche Wert (jenen welchen ihr gezahlt habt inkl Porto) über dem Zollfreibetrag liegt MÜSST ihr Zollabgaben entrichten, ansonsten macht ihr euch der Steuerhinterziehung strafbar !!!
Dass ein reger Boom bzgl. Angelutensilien & deren Beschaffung aus dem Ausland herrscht, weiss der Zoll ganz sicher !

- schrieb:
Hallo !

Ich erwähne das hier NOCHMALS & ZUM WIEDERHOLTEN Male.
Wir stacheln Euch nicht zum Kauf im Ausland an, sondern sprechen lediglich Empfehlungen aus ! Weiterhin verweisen ich darauf, dass jede Bestellung mit einem Gesamtwert inkl. Porto über 22 € über die Belegung mit einer Einfuhrsteuer verfügt ! Das heisst, auch wenn auf dem Paket/Päckchen ein Sticker vom Zoll prangt, auf welchem ZOLLAMTLICH BEARBEITET steht, seid ihr VERPLFICHTET, OHNE Aufforderung von einer Behörde oder sonst wem, zu Eurer zuständigen Zollamtsstelle zu gehen & Eure Abgaben zu entrichten !
Dieser Sticker ist lediglich ein Hinweis für die Zoll- & Poststellen, dass das Paket eben ohne Gefahren weitergereicht werden kann !

Solltet Ihr Eure Abgaben nicht bezahlen, macht Ihr Euch der Steuerhinterziehung strafbar !!!

Es spielt KEINE Rolle, ob die Waren in einem Pappkarton, einem Luftpolsterumschlag oder einem Briefumschlag zu Euch gelangen. Alle Sendungen mit einem Gesamtwert von über 22 € sind abgabepflichtig ! Auch ohne Aufforderung vom Zoll !

Und gerade im Internet & den Anglerforen wurde diese bestehende Transfer bereits erkannt & geahndet !

Nehmt dies NICHT auf die leichte Schulter ! Ich habe bereits in den sauren Apfel beissen müssen & kenne noch 2 weitere Personen, denen unverhofft eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung in mehrfachen Fällen ins Haus flatterte ! Diese wurde nicht wegen Minderheit eingestellt, sondern wird geahndet !!!!!!! Wer dem aus dem Wege gehen will, sollte seine Sendungen stets verzollen, bzw. seine Köder, wenn erhältlich, in Dtl. kaufen !

Dies nur am Rande !

- schrieb:
Hy ..

Geschenke sind ebenso, wie auch andere Artikel bis zu einem Gesamtwert von 22 € Abgabefrei ! Warum sonst sollten Geschenke höhere Abgaben erwerten, wenn sie bereits bei einem Betrag ab 26 € kassiert werden & andere "normal" gekaufte Waren erst ab 47 € ??? ;)
Diese Rechnung stimmt nicht. Generell gilt bis zu einem Wert von 22 € Gesamtpreis generell Abgabenfreiheit. ALLES was darüber liegt ist zu verzollen, bzw. dem Zoll vorzulegen, AUCH WENN DIES VON IHM NICHT DIREKT PER SCHREIBEN O.Ä. GEFORDERT WIRD !!!!!!!!!!!!!!!
Bei Geschenken besteht für den Zoll lediglich die Pflicht, diese Päckchen in Anwesenheit mit dem Empfänger zu öffnen. Bei anderen Paketen darf er dies auch ohne "Beistand", wenn unklar ist, ob die Beschreibung auf dem Verpackungsbeleg wirklich dem Inhalt entspricht !

Ihr seid für Euch selbst verantwortlich ! Daher bitten wir darum, Euch vorher über geltende Bestimmungen zu informieren & dann erst event. im Ausland zu bestellen !

p.s.: Auch über eBay erworbene Artikel gelten durchweg & 100% als abgabepflichtige Artikel, die keinen Ausnahmestatus besitzen ! Es spielt keine Rolle, ob der Verkäufer als privater oder gewerblicher Händler eingetragen ist. Ebay gilt als "virtuelles" Kaufhaus & alle erworbenen Artikel, wie z.B. Wobbler, Tackle etc. SIND ZOLLABGABEPFLICHTIG bei Einfuhr in die BRD !!!
 

(hr15

Twitch-Titan
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...Generell gilt bis zu einem Wert von 22 € Gesamtpreis generell Abgabenfreiheit. ALLES was darüber liegt ist zu verzollen...

Sorry dass ich nochmal frag, aber das hab ich noch nicht ganz verstanden. Wenn ich jetzt eine Bestellung mit einem Gesamtpreis von bspw. 40 € bestelle, muss ich dann den Gesamtbetrag verzollen, weil das Päckchen drüber liegt, oder sind 22 € immer frei, dh. ich muss nur 18 € verzollen ?
 

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