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Jakob1005

Echo-Orakel
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Hallo.
Ich wollte fragen mit wie vielen Beköderten Ruten ich Spinnangeln darf. In den USA usw. sieht man ja oft 10 bereite Ruten.
LG
 
J

joker

Gast
Wenn Du zu 100% auf der sicheren Seite sein magst hast Du exakt die Menge Ruten dabei die am entsprechenden Gewässer auf Raubfisch erlaubt sind.
Wenn ne Rute fangfertig am Gewässer mitgeführt wird zählt sie zu den aktiv genutzten Ruten. Bescheuert, ist aber leider so. Wobei...ein am Strassenrand geparktes Auto ja auch am Verkehr teil nimmt...egal, anderes Thema :p
Die Definition von "Fangfertig" ist aber ein Garant für Diskussionsstoff...eigentlich muss ein Haken dran sein, sonst ist das Teil nicht fangfertig. Manch Kontrolleur oder mitunter wohl auch WaPo finden eine durch die Ringe gefädelte Schnur mit angebundenem Snap schon fangfähig.
Also:
-Bock auf Strafe: 10 montierte Ruten
-Bock auf Diskussion: 10 Ruten
-Bock auf entspanntes Angeln: siehe erster Satz
 

ranseier

Gummipapst
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Das hängt vom Bundesland ab. In Sachsen ist es wohl verboten, in Bayern erlaubt, wie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) schreibt:
§15 Verboten ist [...]
6. Das Fischen unter gleichzeitiger Benutzung von mehr als zwei Handangeln (§16 Abs. 1); werden zwei Handangeln benutzt, dürfen diese zusammen nicht mehr als sechs Anbissstellen aufweisen.

1. Gemäß Nummer 6 dürfen in Bayern gleichzeitig nicht mehr als zwei Handangeln beim Fischfang benutzt werden. Das schließt nicht aus, dass mehr als zwei Handangeln fangfertig aufgerüstet sind. Gleichzeitig dürfen jeweils nur maximal zwei Handangeln ausgeworfen und damit zum Fischfang eingesetzt sein.

Nach http://www.angelsport-weha.de/pdf/Gewaesserordnung 2009_2.pdf ist es in SA wohl verboten:
(Auszug § 1 Fisch O LSA)(1)Es ist verboten, beim Fischfang anzuwenden: [...]
(5) Es ist untersagt, mehr als die erlaubten Ruten fangfertig mit zuführen.
„fangfertig“ sind Fischereigeräte, wenn sie ausgepackt und jederzeit einsatzbereit sind, Angeln also einen Haken o. ä. notwendiges Zubehör an der Leine haben. Ein Köder braucht noch nichtbefestigt zu sein.

Da beim Spinangeln nur 1 Rute erlaubt ist, dürfen dann alle weiteren mitgeführten Ruten nicht fangfertig sein.

Es lebe der Föderalismus.

ranseier
 
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Onkel Pauli

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SA? Ein Blick in die jeweilige Verordnung des jeweiligen Bundeslandes wird Dir die Frage sicherlich beantworten können.

EDIT: Fischereiverordnung entfernt ;-)
 
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MarkusZ

Angellateinschüler
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Ob dazu tatsächlich im Detail was in der Fischereiverordnung SA steht?

Die Rechtsvorschriften zum Mitführen von "gebrauchsfertigem Angelgerät", die ich so kenne, beziehen sich eigentlich nur auf Gewässer, für die man keine Angelerlaubnis hat.

Ansonsten könnte das evtl. auch in der jeweiligen Gewässerordnung geregelt sein.

Falls da auch nichts steht, wird das wohl eher so sein wie Joker schreibt, dass das eben unterschiedlich ausgelegt werden kann.
 

shakii

Finesse-Fux
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Das hieße dann aber auch, das ein ansitzangler nur 2 Ruten, also bei uns zum Beispiel, ans Wasser nehmen darf.
Das machen aber sicher die wenigsten. Da gibt es dann die weisfisch Rute, köfi Rute, evtl sogar noch 2 karpfen Ruten und so weiter.

Die meisten ansitzer die ich kenne haben 4-5 Ruten dabei, um reagieren zu können.
 

Yoshi

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Ich fische seit 10 Jahren in SA, habe auf dem Belly meist 3 Ruten mit, noch nie gehört, dass irgendjemand wegen der Anzahl seiner Spinncombos angemacht worden wäre, solange nur eine Rute im Wasser ist.
 

Yoshi

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die Maus...
Fangfertig sind alle Ruten, die ich dabei habe. Das ist meines Wissens egal, solange ich nur eine Rute fische.
 

Onkel Pauli

BA Guru
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Fangfertig sind alle Ruten, die ich dabei habe. Das ist meines Wissens egal, solange ich nur eine Rute fische.
Ach Mensch...es ist warm, mir fällt der Begriff nicht ein. :rolleyes: Jedenfalls habe ich es so gelernt, dass man beim Spinnangeln nur eine aktive Rute/Köder im Wasser haben darf. An Land kannste die anderen 100 Ruten ruhig alle zur Schau stellen.
 

MarkusZ

Angellateinschüler
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Fangfertig sind alle Ruten, die ich dabei habe. Das ist meines Wissens egal, solange ich nur eine Rute fische.

Wenn das "Mitführen" nicht genau geregelt ist, ist es eben Auslegungssache.

In der Fischereiordnung LSA steht, dass neben einer Spinnrute keine weiteren Angelruten benutzt werden dürfen.
Wie der Begriff "benutzen" nun ausgelegt wird, kann individuell verschieden sein.

Wer keine Anbissstelle dran hat, geht jedenfalls schon einigem Ärger aus dem Weg.
 

sven_1976

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Ich hatte an einem See in SA schon Diskussionen weil an der zweiten Rute ein fertig montiertes Drop Shot Rig montiert war. Der Kontrolleur sagte ihm ist es egal aber mit seinen Kollegen gibt es in so einem Fall Ärger......
Wir haben auch gelernt das in SA nur eine fangfertige Spinnrute mitgeführt werden darf.
Auf dem Belly habe ich auch oft 3-4 montierte Ruten dabei.
 

Ruti_Island

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Mehr als zwei fangfertige Ruten sind zumindest an der Saalekaskade (oder sogar gesamt Thüringen?!) ein Problem.
 

MarkusZ

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