User auch im Elsass vertreten?

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Starcrunch

Forellen-Zoologe
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Hi Forum,
da der Südbadische Raum ja ans Elsass grenzt bin ich dort unterwegs.
Nun aber meine eigentliche Frage.
Die dortige Fischereiordnung sagt, das man bis zu 16.5. nicht mit Ködern fischen darf, mit denen man mehr als zufällig einen Hecht fangen kann.

Ich versteh das so, das man dann also nicht mit den entsprechenden Gufis, Wobblern oder Spinnern fischen darf.

Wie siehts aber nun aus, wenn ich mit nem kleinen Spinner o.ä auf Forellen gehen will?
Darf ich das, oder nicht?

Oder gilt eben ein Verbot für jegliche Kunstköder, was im Klartext nur das Posen oder Grundangeln erlaubt (zumindest bis zum 16.5.)?

Für eure Hilfe im Vorraus besten Dank

Edit: Nicht dem 16.5, sondern 2. Samstag im Mai
 

joschiricki

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Kommt drauf an, wie und wo? Und auf den Kontrolleur! Bei wirklich kleinen Ködern sagt eigentlich niemand was. Aber sprich einfach mal die Peche-Police an, freundlich lächelnd, dann könne die au Elsässerdütsch. Ich komm aus Rosenau, jetzt ist's mir dann sowieso egal :D
 

pêcheur67

Belly Burner
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joschiricki schrieb:
Kommt drauf an, wie und wo? Und auf den Kontrolleur! Bei wirklich kleinen Ködern sagt eigentlich niemand was. Aber sprich einfach mal die Peche-Police an, freundlich lächelnd, dann könne die au Elsässerdütsch. Ich komm aus Rosenau, jetzt ist's mir dann sowieso egal :D

Also das Posting verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Kunstköder, egal wie groß, sind wärend der Hechtschonzeit definitiv nicht erlaubt.
Beim Forellenfischen in Gewässern 1. Kategorie stellt sich glücklicherweise diese Problematik nicht, weil der Hecht dort die gleiche Fangsaison (10.03. bis 16.09.) wie Forellen hat.
 

joschiricki

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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pêcheur67 schrieb:
joschiricki schrieb:
Kommt drauf an, wie und wo? Und auf den Kontrolleur! Bei wirklich kleinen Ködern sagt eigentlich niemand was. Aber sprich einfach mal die Peche-Police an, freundlich lächelnd, dann könne die au Elsässerdütsch. Ich komm aus Rosenau, jetzt ist's mir dann sowieso egal :D

Also das Posting verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Kunstköder, egal wie groß, sind wärend der Hechtschonzeit definitiv nicht erlaubt.
Beim Forellenfischen in Gewässern 1. Kategorie stellt sich glücklicherweise diese Problematik nicht, weil der Hecht dort die gleiche Fangsaison (10.03. bis 16.09.) wie Forellen hat.

Ich verstehe das auch nicht so ganz! :lol:
 

lelox

Echo-Orakel
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Im "Guide pratique de la peche" steht:
"Es sind ebenfalls verboten:
(...)
Während der Hecht-Schonzeit in Gewässern der zweiter Kategorie ist das angeln mit Köderfisch (tot oder lebendig), künstlichen Fischen, Blinker/Spinner/Wobbler und andere künstlichen Köder mit denen man Hechte anderst als zufällig fangen kann (ausser fliegenfischen mit künstlichen fliegen) verboten."
Das wirft jetzt natürlich die Frage auf, was ist zufällig in Bezug auf Hecht.
Ich hatte Hecht auch schon mal am Mepps Größe 0 hängen.
Da Maden in erster Kategorie auch verboten sind kann man da ja ein Wurmstück L-förmig anködern. Aber dort gibt es ja auch keine konkrete Hechtschonzeit. In zweiter Kategorie kann man sich aber durchaus mit rotierend montierten Maden oder echtem Wurm am Dropshotrig behelfen.
 

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