Streetfishing an unverpachtetem Gewässer in der Stadt

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Nullfänger

Schusshecht-Dompteur
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Moin!

Ich hab ne Frage zur Rechtslage:

Durch eine Kleinstadt fließt ein kleiner "Mühlbach", dieser ist nach Angabe des lokalen Angelfachgeschäftes nicht verpachtet. Niemand kam je auf die Idee hier zu fischen -außer ich!

Bin ich durch meinen gültigen Fischereischein dazu berechtigt?
 

blankmaster

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Vorsicht !

Als juristischer, ahnungsloser Laie würde ich sagen: Irgend jemandem gehört der Bach ja .
Und dem sollte dann auch das Fischereirecht zustehen.

Gruß
BM
 

flax98

Barsch Vader
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Du hast in D immer eine Kombi aus Fischereischein (der nur besagt das du die Prüfung erfolgreich abgelegt hast) UND einer Gewässerkarte.
Da du keine Gewässerkarte hast, würde ich mich erkundigen ob der Bach in Privathand ist u frag ob du dort fischen darfst.
 

Fr33

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Du hast in D immer eine Kombi aus Fischereischein (der nur besagt das du die Prüfung erfolgreich abgelegt hast) UND einer Gewässerkarte.
Da du keine Gewässerkarte hast, würde ich mich erkundigen ob der Bach in Privathand ist u frag ob du dort fischen darfst.

Bist du dir da sicher? Was ist z.B. wenn ich als Fischereischeininhaber einen Bauern als Freund habe, der auf seinem Land (Familienbesitz seit Generationen) einen Teich hat. Muss der mir dann eine Erlaubniskarte ausstellen oder gilt hier eine mündliche Vereinbarung/Erlaubnis?

In dem Fall mit dem Bach... der gehört auf jeden Fall jmd.. und wenn es eine juristische Person wie Stadt, Kreis, Land oder Bund ist...
 

emceeee

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Besitzlos gibt es in Deutschland nicht. Hier kann man ja nichtmal nen Schatz finden ohne das dieser rechtlich jemanden gehört und wenn es so ist wie Fr33 oben geschrieben hat.
 

flax98

Barsch Vader
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Du hast absolut recht @Fr33 , auch eine mündliche Absprache ist ausreichend. Man ist nicht an eine schriftliche Form gebunden.
 

Nullfänger

Schusshecht-Dompteur
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Okay, natürlich gehört der Bach jemandem. Besitzlos gibt es nicht. Aber wenn er der Stadt gehört, dann sollte doch die Fischereiabgabe reichen -so wie in Hamburg an den freien Gewässern!

Bei mir in der Gegend, da wohnt eine unverheiratete Frau. Keiner hat bisher ein Auge auf sie geworfen, ausser ich.

Darf ich sie mit nach Hause schleifen?

Tu es! ;)
 

U-seefischer

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Du hast absolut recht @Fr33 , auch eine mündliche Absprache ist ausreichend. Man ist nicht an eine schriftliche Form gebunden.

Würde mir aber dennoch das Ganze schriftlich bescheinigen lassen. Bei einer polizeilichen Kontrolle hat man ansonsten ein Problem die Erlaubnis zu beweisen. Könnte, wenn der Eigentümer nicht anwesend ist, jeder behaupten das er die mündliche Erlaubnis zum Angeln vom Eigentümer hat.
 
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Mich hat so eine Aktion mal fast den Schein gekostet.

Nen Kumpel wohnt auf dem Dorf und da verbindet ein Fließ zwei Seen. Das hat auch niemand gepachtet aber die beiden Seen. Unter einer Brücke immer alle voll mit Barsch. Wir natürlich dort gefischt und dann kam die Polizei. Hätte der Fischer, der beide Seen gepachtet hat nicht ein Auge zugedrückt wäre es das gewesen. Er meinte mit einer Karte für einen der Seen könnten wir dort angeln. Alles ziemlich verdreht aber wir hatten nochmal Glück.
 

Nullfänger

Schusshecht-Dompteur
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Mich hat so eine Aktion mal fast den Schein gekostet.

Nen Kumpel wohnt auf dem Dorf und da verbindet ein Fließ zwei Seen. Das hat auch niemand gepachtet aber die beiden Seen. Unter einer Brücke immer alle voll mit Barsch. Wir natürlich dort gefischt und dann kam die Polizei. Hätte der Fischer, der beide Seen gepachtet hat nicht ein Auge zugedrückt wäre es das gewesen. Er meinte mit einer Karte für einen der Seen könnten wir dort angeln. Alles ziemlich verdreht aber wir hatten nochmal Glück.

Danke für deine Erfahrung Max -du hast meine Problematik genau verstanden. :emoji_thumbsup:

Ich werde wohl mal bei der Stadt anrufen und charmant nachfragen.
 

Onkel Pauli

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Die Fischwilderei trifft nur auf Fische in Gewässern zu, die herrenlos sind. Bei Privatgewässern und Teichen handelt es sich bei dem unerlaubten Fang von Fischen nicht um Fischwilderei, sondern um Diebstahl nach § 242 StGB. Die Tathandlung ist nicht allein gegen Fische gerichtet. Fische im Sinne des Fischereirechts sind auch Neunaugen, Krebseund Muscheln, in einigen Bundesländern zudem Fischnährtiere. Wer unter der Fischwilderei gefangene Fische ankauft und weiterveräußert, macht sich der Hehlerei nach § 259StGB strafbar.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fischwilderei

Aber...ich bin kein Jurist ;-)
 

Nullfänger

Schusshecht-Dompteur
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Okay, kurzes Telefonat mit dem Dezernat Umwelt (untere Fischereibehörde):

"Die Stadt ist Eigentümer des Gewässers. Die Anfrage dort zu Fischen gab es bereits. Dies möchte die Stadt nicht und wurde jedes mal abgelehnt."
- Langweiler! :tongueclosed:
 

glanis

Gummipapst
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Moin!

Ich hab ne Frage zur Rechtslage:

Durch eine Kleinstadt fließt ein kleiner "Mühlbach", dieser ist nach Angabe des lokalen Angelfachgeschäftes nicht verpachtet. Niemand kam je auf die Idee hier zu fischen -außer ich!

Bin ich durch meinen gültigen Fischereischein dazu berechtigt?
ganz klar :NEIN!
 

DerAndi

Echo-Orakel
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NEIN.

Ein unverpachtetes Gewässer gehört dem Staat. Gewässer zählen da wie Waldgebiete, Wiesen und Co. u kannst aber mal ganz einfach bei der zuständigen Gemeinde anfragen und dich da erkundigen ob es eine Möglichkeit gibt.
 

DerAndi

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wenn ein gewässer unverpachtet ist hats ja keinen eigentümer. ^^
 
C

cybershot

Gast
Okay, kurzes Telefonat mit dem Dezernat Umwelt (untere Fischereibehörde):

"Die Stadt ist Eigentümer des Gewässers. Die Anfrage dort zu Fischen gab es bereits. Dies möchte die Stadt nicht und wurde jedes mal abgelehnt."
- Langweiler! :tongueclosed:
Tja, wer fragen stellt bekommt antworten! Ab jetzt ist es dann vorsetzlich...:)
 

TheReal_FRS

Nachläufer
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wenn ein gewässer unverpachtet ist hats ja keinen eigentümer. ^^

@DerAndi aber sicherlich hat das einen Eigentümer...
Verpachtet heißt ja nichts anderes als gemietet mit rechten zur gewerblichen Nutzung.
Ist ja das gleiche wie bei einer Wohnung, nur weil sie nicht vermietet ist heißt das ja in keinstem Falle das sie keinen Bewohner bzw Besitzer hat...
 

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