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LeipzigerMerlin

Bigfish-Magnet
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Da das Thema in einem anderen Thread aufgekommen ist, stelle ich die Frage hier nochmal:

Ist das Angeln mit Dropshot, Carolina/Texas Rig mit Tauwurm in der Schonzeit vom 1.2.-30.4. bei uns in Sachsen erlaubt oder nicht? Wie sind da eure Erfahrungen zb mit Kontrolleuren? Kam von deren Seite was, was dann geklärt wurde weil Ihr im Recht wart?
Die Meinungen dazu sind ja sehr unterschiedlich, deswegen wäre es ja schön, wenn dazu jemand etwas sagen kann. :)
Wäre ja sehr schön wenn man in der Zeit somit wenigstens auf Barsch gehen könnte^^

LG Merlin
 

Stachelkalle

Bigfish-Magnet
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Hallo, ich bin zwar aus Sachsen Anhalt aber die Bestimmungen sind fast identisch. Wenn ich mit Wurm Dropshote werde ich auch regelmäßig von Kontrolleuren UND! Passanten auf die Schonzeit angesprochen. Wenn ich dann den mit Wurm wedel :))) drehen sie zerknirscht ab. Ist Auslegungssache ob ich Fried oder Raubfische fangen will. Also nicht eindeutig und legal.
 

Wild_Bass

Finesse-Fux
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In deinem Markierten Paragraphen (vom anderen Threat) steht immer Spinnrute spinn... spinning... hol dir ne Baitcaster [emoji41] die wurde nicht aufgeführt
 

Onkel Pauli

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Aussage vom Präsidenten (Friedrich Richter) des LVSA lautet: "Der Köder bestimmt die Angel."
Alles weitere steht auch hier:

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Wir hatten diese Diskussion bereits letzten Saison vor der Schonzeit in einer FB-Gruppe.
Der Friedrich ist dort auch vertreten und gab mir die Antwort von oben. Des Weiteren gibt es immer noch den zuständigen Anglerverband, in meinem Fall der AVL.
 

Machete

BA Guru
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Hallo, ich bin zwar aus Sachsen Anhalt aber die Bestimmungen sind fast identisch. Wenn ich mit Wurm Dropshote werde ich auch regelmäßig von Kontrolleuren UND! Passanten auf die Schonzeit angesprochen. Wenn ich dann den mit Wurm wedel :))) drehen sie zerknirscht ab. Ist Auslegungssache ob ich Fried oder Raubfische fangen will. Also nicht eindeutig und legal.

Keine Auslegungssache! Ganz klar: Er herrscht in Sachsen-Anhalt während der Schonzeit lediglich ein Verbot von Kustködern und dem Angeln mit Köderfisch. Fischfetzen und Garnelen bzw. Krebse und Schrimps, sind auch verboten. Wurmangeln steht da nirgends aufgeführt und eine Spinnangel ist ganz klar nur die Rute mit der ich Kunstköder fische! Auch Köfi am Drakovitch ist streng genommen kein Spinnangeln! Aber das Angeln mit Köderfisch ist ja extra aufgeführt und auch untersagt.

Egal wie ich den Wurm anbiete und bewege, so lange ich den an keinem Kunstköder anbringe und fische, kann ich machen was ich möchte. Die Diskussion hatte ich schon mehrfach, auch mit diversen Kontrolleuren. Alles Quark und Räuberpistolen! Nirgends steht in der SA Gewässerordnung etwas vom Verbot den Wurm nicht bewegen zu dürfen noch ist dort C-Rig, T-Rig, Dropshot mit Wurm als Spinnangeln aufgeführt und untersagt. Und was da nicht drin steht und explizit aufgeführt und untersagt ist, kann logischerweise auch nicht verboten sein. Übrigens auch vom Vorstand des Halleschen Anglerverbands auf Nachfrage so bestätigt.

Bei Euch in Sachsen wird es wohl ähnlich sein, kann ich aber nicht mit Bestimmtheit sagen.
 
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