Regeln für Ansitzangler

  • Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

fazza

Belly Burner
Registriert
17. August 2005
Beiträge
49
Punkte Reaktionen
56
Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage zum Ansitzangeln und zwar in welchem Abstand die beiden Angeln ausgeworfen werden dürfen. Mir hat ein Kontrolleur kürzlich gesagt, das beide Ruten senkrecht zum Ufer auszuwerfen sind und beide Köder nur wenige Meter auseinander liegen dürfen. Ich konnte dazu aber nirgends was finden. Bei uns im Hafen ist es Usus, dass ein Ansitzer den kompletten (kleinen) Hafen blockiert, indem er die eine Rute nach links, die andere nach rechts im Winkel von 120° 30m weit rauswirft. Da das meistens Rentner sind, brauche ich als Spinnangler nach der Arbeit da gar nicht mehr hinfahren. Die sitzen, sitzen und sitzen :(. Leider gibt es aber gerade im Winter keine Alternative. Von daher wäre es mal interessant zu wissen, wie die Regel da genau sind.

Petri!
 

christophm

BA Guru
Registriert
3. Dezember 2017
Beiträge
4.026
Punkte Reaktionen
4.229
Ort
Nordeifel
Mir ist bei uns keine Regel dazu bekannt. Wird, wenn überhaupt, in den Gewässerbedingungen geregelt sein, denke ich.
Dass es ungeschriebene Konventionen zu gutem Benehmen gibt, sollte eigentlich klar sein, ist aber in der Anglerschaft nicht immer bekannt..
 

AssAssasin

Barsch Vader
Registriert
7. November 2007
Beiträge
2.398
Punkte Reaktionen
4.578
Alter
46
Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage zum Ansitzangeln und zwar in welchem Abstand die beiden Angeln ausgeworfen werden dürfen. Mir hat ein Kontrolleur kürzlich gesagt, das beide Ruten senkrecht zum Ufer auszuwerfen sind und beide Köder nur wenige Meter auseinander liegen dürfen. Ich konnte dazu aber nirgends was finden. Bei uns im Hafen ist es Usus, dass ein Ansitzer den kompletten (kleinen) Hafen blockiert, indem er die eine Rute nach links, die andere nach rechts im Winkel von 120° 30m weit rauswirft. Da das meistens Rentner sind, brauche ich als Spinnangler nach der Arbeit da gar nicht mehr hinfahren. Die sitzen, sitzen und sitzen :(. Leider gibt es aber gerade im Winter keine Alternative. Von daher wäre es mal interessant zu wissen, wie die Regel da genau sind.

Petri!
Wenn im Erlaubnisschein dazu nichts gesondert geregelt ist, warum sollte das nicht erlaubt sein ?
Der Kollege "blockiert" ja dann nur 50m Angelstrecke. Würde er nur 15m auswerfen, würdest du dich dann direkt daneben stellen ?

Ich muss bei mir am See mit Futterbootartisten leben die 3 Ruten jeweils 300-400m auslegen, ich würde gerne tauschen :tearsofjoy:
 

Mohrchen

Finesse-Fux
Registriert
14. Juni 2005
Beiträge
1.086
Punkte Reaktionen
1.949
Ort
LOS
Es gibt gesetzliche Regelungen, z. B. das Bundesfischereigesetz BbgFischG und bei uns in Brandenburg z. B. die Gewässerordnung des Landesangelverband (LAV) Brandenburg. Da habe ich aber auf die Schnelle nichts diesbezüglich gefunden. Hat denn der Kontrolleur gesagt, auf welche Ordnung/Verordnung/Gesetz die Regelung mit den Ruten senkrecht zum Ufer stammt? Vielleicht weiß die Wasserschutzpolizei da mehr? Die sind z. B. in Sachsen-Anhalt (Elbe etc.) ziemlich "scharf".

Edit: Ansonsten kleiner Tipp: Einfach mal mit den Leuten ins Gespräch kommen und nach dem zweiten/dritten Gespräch mal freundlich fragen, ob sie was dagegen hätten, wenn Du hier neben seiner Rute angelst oder ähnlich.
 

der Kai

Bigfish-Magnet
Registriert
11. März 2021
Beiträge
1.678
Punkte Reaktionen
3.542
Alter
50
Ort
Lauf a.d.Pegnitz
Solange sie beide Ruten im Blick haben, ist das idR kein Problem, zumindest bei Grundruten. Bei Posen muss es halt möglich sein, beide im Blick zu haben.

Der Rest wird für gewöhnlich mit kameradschaftlichem Verhalten geregelt (zumindest innerhalb von Vereinen), damit nicht eine unbedarfte Minderheit 90% des begehbaren Ufers belegt.
 

perchtologist

Gummipapst
Registriert
5. Dezember 2021
Beiträge
939
Punkte Reaktionen
3.768
Ort
NRW
In NRW gibt es in § 42 Abs. 1 k) des Landesfischereigesetzes eine Öffnungsklausel für solche Fälle:

"Zum Schutz der Fischerei können durch Rechtsverordung des Ministeriums nach Anhörung des Beirats für das Fischereiwesen Bestimmungen getroffen werden über: k) die Ausübung der Fischerei zur Vermeidung gegenseitiger Störung der Fischer,"

Da Fischereirecht Landesrecht ist (mit Ausnahme dem Tierschutzgesetz aus dem das "Catch & Release Verbot" begründet wird und die Vorschriften zum Töten), müsstest du 1. erstmal schauen, was Deine jeweiligen Landesgesetze sagen, 2. ob es dann auch so eine Öffnungsklausel gibt und 3. ob dann hiervon entsprechend Gebrauch gemacht wurde. Wenn ich mir die Regelungen in NRW anschaue (Landesfischereigesetz + Landesfischereiverordnung) ist sowas nicht direkt geregelt.

Neben den o.g. öffentlich-rechtlichen Bestimmungen kann es natürlich auch zivilrechtliche Regelungen im jeweiligen Pachtvertrag und damit in den Erlaubnisscheinen geben.

Da einige Kontrolleure selbst kaum Gesetze kennen, würde ich mich auf solche Aussagen nicht pauschal verlassen (mir hat mal ein Kontrolleur am 28. März am Rhein in NRW das Angeln auf Zander untersagt mit Verweis auf die bestehende Schonzeit...lol).
 

fazza

Belly Burner
Themenstarter
Registriert
17. August 2005
Beiträge
49
Punkte Reaktionen
56
Alles klar, habt vielen Dank. Ich würde ja auch auf die Fairness der Angler untereinander setzen. Funktioniert bei uns leider besonders zwischen Ansitzern und Spinnern nicht gut, m.M. nach weil die Ansitzer regelrechte Besitzansprüche auf die wenigen guten Stellen haben. kommt leider auch davon, dass in der Region fast alle Häfen gesperrt wurden, weil es leider zu viele Idioten gibt, die sich an gar nichts halten.
 

Texasroach

Echo-Orakel
Registriert
5. April 2007
Beiträge
126
Punkte Reaktionen
129
Ort
Am Wasser
Moin,
ich möchte jetzt nicht Öl ins Feuer gießen, aber der Besitzanspruch scheint nicht einseitig zu sein.
Und ich finde es auch nicht unverschämt, einen Spinnfischer, der ohne Gruß direkt an meinem Rodpod seinen Gummifisch auswirft, auf die bei uns existierende Abstandsregel (50m) hinzuweisen.
Wenn ein Gebiet dauerhaft von Rentnerknüpplern besetzt ist, ist es ohnehin ein Ex Hotspot…
 

fazza

Belly Burner
Themenstarter
Registriert
17. August 2005
Beiträge
49
Punkte Reaktionen
56
Die Situation ist komplizierter, würde ich auch so wie Du es beschrieben hast niemals machen. Dazu bin ich viel zu gesellig ;-). Der Spot ist von zwei Seiten aus anwerfbar und trotz Rentner topp. Beide Wurfstellen sind durch das Wasser getrennt und >50m auseinander, halt die Spitze einer Hafenausfahrt. Man wirft sich halte entgegen. Du wirfst in die eine Richtung und wirst postwendend vollgemault. Daraufhin wirfst Du in die andere Richtung und wirst wieder postwendend vollgemault, weil dort die andere Rute liegt. So ungefähr. Mit anderen Ansitzern überhaupt kein Problem, nur mit zwei oder drei Spezis.

Aber egal, ab Mi ist eh erstmal Schonzeit und im Sommer mach ich eh lieber Strecke.
 

Oben