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RollieFree

Echo-Orakel
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Ahoi, war am Wochenende in Brandenburg auf Pike-Pirsch. Hab einen Tümpel besucht wo ich das letzte mal vor 15 Jahren war. Jetzt ist der damals wie heute einzig zugängliche Bereich (gelb) mittlerweile mit lächerlichen, hüfthohen Maschendrahtzäunen umschlossen (rot)..

Jedenfalls nochmal geguckt > immer noch DAV > drüber > Hecht gefangen > released > möchte gerade los, kommt so ein Hampelmann durchs Geäst und will mir erzählen alles mittlerweile Privat und eingefriedet > Polizei bla bla… Man muss dazusagen, der grüne Bereich ist Wald/Busch und alles andere als ein Wohn- oder Hofbereich. Angelstellen gibt’s auch nicht wirklich, lediglich ein paar Bereiche wo man durch die Vegetation kommt. Die ca. 50m entfernten Häuser oder Lauben, sind auch noch durch einen Graben getrennt…

Einschränkungen seitens des DAV zum Gewässer gibt es nicht. Paragraphen hab ich mir auch durchgelesen… Diese Kasperköppe mit Ihrer meins meins meins Mentalität…. Was würdet Ihr machen? Möchte ja mittelfristig noch ein paar Räuber dort angeln!

Kann doch nicht sein das diese Sadisten den Teich einfach einzäunen und man nicht mehr ans DAV Gewässer komme.

Unbenannt.jpg
 

PM500X

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Naja. Privat ist Privat. Da gibt's nichts drann zu rütteln. Und wenn da nun auch noch ein Zaun steht und dieser "sehr nette" & aufmerksame Bewohner direkt auch gleich mit der Polizei droht, dann würde ich da kein Risiko eingehen und keinen Fuß mehr auf sein Gelände setzen, so ärgerlich es auch ist.
 

NorbertF

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Naja. Privat ist Privat. Da gibt's nichts drann zu rütteln.

Das ist auch nicht unbedingt 100% korrekt. Zum Fischereirecht gehört auch das Recht ans Gewässer zu kommen.
Gilt natürlich nicht immer und überall, besonders wenn eingefriedet, aber einfach so pauschal kann man das nicht sagen.
 

Martin Stephan

Echo-Orakel
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Naja. Privat ist Privat. Da gibt's nichts drann zu rütteln. Und wenn da nun auch noch ein Zaun steht und dieser "sehr nette" & aufmerksame Bewohner direkt auch gleich mit der Polizei droht, dann würde ich da kein Risiko eingehen und keinen Fuß mehr auf sein Gelände setzen, so ärgerlich es auch ist.

Das stimmt, denn fremdes Eigentum ist zu respektieren.
Allerdings kann man versuchen mit den Leuten zu reden, der Ton macht die Musik und man kann sich meistens einigen.
Ich frage auch recht oft Landwirte, Waldpächter und Laubenpieper ob ich zum angeln die Grundstücke betreten darf, und habe eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht.
 

barschheini

Gummipapst
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tja sowas gibts leider immer öfter.
es gibt ja auch jede menge verbiesterte besitzergreifende oppas, die einfach so irgendwo irgendwelche schilder aufstellen wo irgendwas verboten sein soll.
bei näherer betrachtung bzw. überprüfung erweist sich das dann gar nicht so selten als unrechtmäßige privatinitiative ohne belang.
sind halt immer wieder die platzhirsche die mit ihrem geweih fegen, rumblöken und auf diese weise ihre reviergrenzen abstecken wollen.
 
S

STEINPILZ

Gast
Hallo Leute,
Weniger Titulierungen/Beschimpfungen, dafür mehr Anstand und Stil, täten unserer Sache nur gut!
Schade, ist wieder Wasser auf die Mühlen der Angelgegner.
Beste Grüße
Walter
 

RollieFree

Echo-Orakel
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Wie die Axt im Walde benehme ich mich mitnichten, aber lass mir auch nicht von jedem selbsternannten Vopo was erzählen. Wie bereits beschrieben ist das auch nicht irgendein Garten sondern Wald/Büsche/Unterholz. Habs doch auch absichtlich ein bisschen überspitzt formuliert, weil das immer öfter vorkommt wie nobo scheinbar auch schon festgestellt hat und es einfach nur nervt!

Am besten werde ich das nächste mal wenn ich vor Ort bin einfach bei der Gemeinde vorstellig und frag dort mal nach. Wie gesagt es kann ja nun nicht angehn das ein DAV Gewässer durch solche Maßnahmen unzugänglich gemacht wird und die sich das alleinige Angelrecht vorbehalten!
 

PM500X

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Das ist auch nicht unbedingt 100% korrekt. Zum Fischereirecht gehört auch das Recht ans Gewässer zu kommen.
Gilt natürlich nicht immer und überall, besonders wenn eingefriedet, aber einfach so pauschal kann man das nicht sagen.

Ist und bleibt trotzdem ein Privatgrundstück. Ein entsprechendes Recht zum Betreten ergibt sich dann halt aus der Vereinbarung zwischen dem DAV und dem Grundstücksbesitzer. @B o r i s hat ja mal einen entsprechenden Paragrafen genannt. Da ist @RollieFree wohl am besten beraten, wenn er mal mit dem DAV spricht. Und ggf. eben mit dem Besitzer, wie @M@M richtig sagt.
 

RollieFree

Echo-Orakel
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Und deshalb zur Gemeinde und schauen ob das Grundstück wirklich verkauft/verpachtet ist > Wenn ja, zum DAV und die sollen sich um den Rest kümmern..
 

Kienbo

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Mich wunderts ehrlich gesagt nicht, dass man an einem Gewässer des DAV über Zäune kraxeln muss.
DAV = Deutsche Alpen Verein.

Spaß beiseite!
Den DAV (Deutscher Anglerverband) gibt es an sich nicht mehr.
Im Juni 2013 ist er im Deutschen Angelfischerverband (DAFV) aufgegangen.

Ob das Fischereirecht für das Gewässer damals in den DAFV übergegangen ist, oder deine Quellen aktuell sind, sollte man evtl. nochmals überprüfen.

So ein Fischereirecht kann sich auch durchaus mal ändern, da der Eigentümer, wer auch immer das ist, in der Regel längerfristige Pachtverträge zur Befischung und Hege des Gewässers abschließt. So wäre es auch durchaus möglich, das ein Gewässer das 10 Jahre DAV oder DAFV Gewässer war, nach Auslaufen des Pachtvertrages wieder vom Eigentümer oder Dritten bewirtschaftet wird.

Von daher würde ich einfach mal beim Verband anrufen und dort nachfragen.
Sollte das Gewässer noch zum Verband gehören und derzeit aufgrund von Einfriedungen nicht erreichbar sein, sehe ich es als Aufgabe des Verbandes an, hierfür eine Lösung zu finden.
 

RollieFree

Echo-Orakel
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Von daher würde ich einfach mal beim Verband anrufen und dort nachfragen.
Sollte das Gewässer noch zum Verband gehören und derzeit aufgrund von Einfriedungen nicht erreichbar sein, sehe ich es als Aufgabe des Verbandes an, hierfür eine Lösung zu finden.

Hatta! Ich sag euch Bescheid was bei rausgekommen ist!

Dauert aber bestimmt ein paar Tage...
 

glanis

Gummipapst
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beschwert sich über meins ,meins ,meins mentalität weil grundstücke der vorgegebenen norm eingefriedet wurden. und möchte gerne , das alles nach seinem gusto wie vor 15 jahren, ready to fish auf dem präsentierteller steht .. ich würde als anlieger auch einen lauten machen ,wenn mich jemand so großkotzig anpampt. schon allein damit mein gegenüber nicht auf die idee kommt noch mehr leute ohne kinderstube und will alles haben einstellung anzuschleppen. . uferbetretungsrecht, ist nix was man per se einfach großkotzig einfordern kann,nur weil man ein paar euros für einen zettel geblecht hat. uferbetretungsrecht ist die duldung einer handlung, die ansonsten ein hausfriedensbruch wäre .von daher hat man sich auch entsprechend zu verhalten! zumindest hat man sich vorzustellen und seine absichten zu erklären. das gebietet die höflichkeit.oder anders ausgedrückt der homie fordert den nötigen respekt ein ,wenn du durch seine hood schlawenzelst.! a pro po sadist, von außen betrachtet ,bist du der jenige , der unbedingt ein hilfloses tier an einer schnur zappeln lassen will. nur so zum spaß !
 
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RollieFree

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Wird sich ja nun mittelfristig zeigen, ob alles nach der „vorgegebenen Norm eingefriedet“ wurde. Der DAFV hat sich jedenfalls für die Info bedankt und geht der Sache auf den Grund. In Ihren Unterlagen steht nämlich erstmal nichts! Dementsprechend finden die das auch nicht gerade lustig, wenn eineinhalb Gewässer, welche seit über 20 Jahren gepachtet sind, abgeschottet werden..

@glanis Geh mal lieber bisschen an die frische Luft oder früher ins Bett, wenn Du müde bist.

munter bleiben!
 

Lusso

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Ich hab eben mal geschaut, das Fischereirecht ist auch in BB mit dem Grundstückseigentum verbunden. Ab einer bestimmten Gewässergröße oder Eigentumsfläche gliedert sich das Ganze in gemeinschaftliche- oder Eigenfischereibezirke. Evtl. gibt es auch selbsständige Fischereirechte.
Eingefriedete Privatgrundstücke, gewerbliche Anlagen bilden da eine Ausnahme vom Uferbetretungsrecht. Ich würde den DAV dazu befragen, der muss doch wissen ob und wie dieser Bereich zu befischen wäre.
 

Steffen_Legacy

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Moin, ich bin ja auch immer wieder überrascht, wovon Leute denken, dass es Ihnen gehört. Wasser um Stege ist immer wieder dabei . Nur um die Denke zu erweitern: ne Nylon-Wathose kann man sich leisten... und bringt oft Entspannung....
Grüsse, Steffen
 

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