Neue Schonzeiten Rheinland-Pfalz?!

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AngelHag

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Aktuell geht diese Meldung der SGD Süd um, die auf neue Schonzeiten für Hecht (verlängert statt bis zum 15.04. nun bis zum 31.05.) Und Zander (verkürzt, statt bis zum 31.05. nun bis zum 15.05.) hinweist. IMG-20220205-WA0000.jpg
Wer weiß von euch denn schon darüber Bescheid und kann das bestätigen?
Auf der Homepage der SGD Süd findet sich nichts hierzu, im Gegenteil, die dortige Fischereiordnung zum Download ist auf dem bisherigen Stand.


Auf der Seite des Landesrechts RLP ist jedoch eine andere Version zu finden, die die "neuen" Schonzeiten zeigt.


Somit ist die Verwirrung komplett, noch bevor man sich aufregen kann, dass die neue Hechtschonzeit nicht mit der tatsächlichen Laich übereinstimmt. Beim Zander ebenfalls...

Freue mich auf eure Kommentare!
 

Michael_05er

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Ich hab zumindest die verlängerte Hechtschonzeit z. B. auf Facebook über Angelgeräte Bode mitbekommen. Insofern glaube ich das auch. Die verkürzte Zander Schonzeit ist mir neu, aber da man eh bis 31.05. nicht Spinnfischen darf ist mir das egal.
 

MirkoX

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Aufgrund Kunstköderverbot bis zum 31.05. in RLP können sie die Artenschonzeiten ändern wie sie wollen. Hauptsache ab 01.06. ist alles wieder frei.
 

AngelHag

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Aufgrund Kunstköderverbot bis zum 31.05. in RLP können sie die Artenschonzeiten ändern wie sie wollen. Hauptsache ab 01.06. ist alles wieder frei.

Das gilt nur für Gewässer mit Frühjahrsschonzeit, also die etwas größeren Fließgewässer. Stillgewässer durften bisher je nach individueller Regelung ab dem 16ten 4ten jeden Jahres auf Hecht beangelt werden.

Ein KuKö Verbot in Rheinland-Pfalz wie du es nennst existiert per se nicht!
 

MirkoX

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Ich hätte präzisieren sollen: gilt für die ausgewiesenen Gewässer der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in RLP. Und davon haben wir geredet, nicht von sonstigen Tümpeln.
 

AngelHag

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Du, war garnicht böse gemeint, aber die verlängerte Schonzeit, um die es ja primär geht, betrifft ja dann alle Gewässer in RLP.
 

DS Fuzzy

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Moin,
Da ich auch aus dem betreffenden Gebiet komme (Struktur und Genehmigungsdirektion Süd/ Rheinland-Pfalz) ein paar kurze Anmerkungen:

Auch in meinen Papieren, sowohl Jahresfischereischein als auch Gewässerkarten, sind noch die alten Schonzeiten aufgeführt..

Die Zanderschonzeit wurde nicht verkürzt, sondern ist nur komplett um 2 Wochen nach vorne gerutscht (15.03.-15.05. statt 01.04.- 31.05.), könnte von mir aus sinnvoller Weise auch noch früher beginnen..anderes Thema.

Die Hechtschonzeit wurde auf 01.02 - 31.05. ausgedehnt.

Bei uns hat sich diese Änderung auch nur durch die Angelgeschäfte und von Mund zu Mund verbreitet, auf den zuständigen Seiten der Landesbehörden war dann auf einmal die Änderung da.

Hier der Link: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-FischGDVRPV4P20

Grüße
 

Cybister

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Wobei die Änderung ja schon Mitte letzten Jahres scharfgeschaltet worden ist - die Scheine aber offensichtlich schon gedruckt waren. Das wird bei der einen oder anderen Kontrolle dieses Jahr ein böses Erwachen geben.
 

DS Fuzzy

Echo-Orakel
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Dazu muss man aber auch sagen daß es eigentlich echt nicht zuviel verlangt wäre von der SGD Süd auf aktuelle Änderungen hinzuweisen.
Noch vor 2 Monaten konnte ich dazu absolut nichts im Netz finden, k.A. ob´s im obigen Link schon geändert war.
Treffe momentan immer noch Kollegen die davon absolut nichts gehört haben, insofern gehe ich davon aus daß es die Wasserschutzpolizei bei ´nem Hinweis und ´ner mündlichen Verwarnung beläßt (so sie überhaupt etwas davon mitbekommen hat...).
 

chiout6

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Dazu muss man aber auch sagen daß es eigentlich echt nicht zuviel verlangt wäre von der SGD Süd auf aktuelle Änderungen hinzuweisen.
Noch vor 2 Monaten konnte ich dazu absolut nichts im Netz finden, k.A. ob´s im obigen Link schon geändert war.
Treffe momentan immer noch Kollegen die davon absolut nichts gehört haben, insofern gehe ich davon aus daß es die Wasserschutzpolizei bei ´nem Hinweis und ´ner mündlichen Verwarnung beläßt (so sie überhaupt etwas davon mitbekommen hat...).
Hallo aus Worms,
weshalb sollen die Kollegen, die doch für die Einhaltung der Gesetze unterwegs sind am Wasser, eine Straftat nicht zur Anzeige bringen?
Sollte meine Formulierung sich überzogen lesen bitte ich dies zu entschuldigen.
VG von den Nibelungen
 

123abc

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Solange du ein von offizieller Seite gültiges Dokument hast, welches die betreffenden Schonzeiten regelt, kann Dich kaum jemand dafür verantwortlich machen, wenn du dagegen verstoßen würdest. Schon gar nicht, bei einer so kurzen Gültigkeitsfrist (ein Jahr) des Dokuments. Deine Informationspflicht ist mit der Kenntnis des Dokuments ja gedeckt. Zumal die SGD Süd es ja sogar noch auf der eigenen Seite hat. Und da das Gesetz am 13.05.21 zuletzt geändert wurde, wäre je nun genug Zeit gewesen seitens der Landesbehörden darauf hinzuweisen.
Ich will jetzt trotzdem nicht dafür werben gg die neuen Schonzeiten zu verstoßen, aber selbst wenn das jemand anzeigen sollte, geht das nicht durch…
 
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chiout6

Finesse-Fux
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Solange du ein von offizieller Seite gültiges Dokument hast, welches die betreffenden Schonzeiten regelt, kann Dich kaum jemand dafür verantwortlich machen, wenn du dagegen verstoßen würdest. Schon gar nicht, bei einer so kurzen Gültigkeitsfrist (ein Jahr) des Dokuments. Deine Informationspflicht ist mit der Kenntnis des Dokuments ja gedeckt. Zumal die SGD Süd es ja sogar noch auf der eigenen Seite hat. Und da das Gesetz am 13.05.21 zuletzt geändert wurde, wäre je nun genug Zeit gewesen seitens der Landesbehörden darauf hinzuweisen.
Ich will jetzt trotzdem nicht dafür werben gg die neuen Schonzeiten zu verstoßen, aber selbst wenn das jemand anzeigen sollte, geht das nicht durch…
Ich mag dir widersprechen, ganz überzogen ausgedrückt, hast du dich vor jedem Angelgang oder benutzen deines Autos z.B. über etwaige Änderungen zu den Tex-
ten die du kennst, zu informieren.
Aber genug der Klugscheisserei, sorry dafür!
VG von den Nibelungen
 

123abc

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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@chiout6 nein, das ist Quatsch. Schon gar bei diesem Beispiel im Bezug auf Strafbarkeit.
 

chiout6

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Dazu muss man aber auch sagen daß es eigentlich echt nicht zuviel verlangt wäre von der SGD Süd auf aktuelle Änderungen hinzuweisen.
Noch vor 2 Monaten konnte ich dazu absolut nichts im Netz finden, k.A. ob´s im obigen Link schon geändert war.
Treffe momentan immer noch Kollegen die davon absolut nichts gehört haben, insofern gehe ich davon aus daß es die Wasserschutzpolizei bei ´nem Hinweis und ´ner mündlichen Verwarnung beläßt (so sie überhaupt etwas davon mitbekommen hat...).
Kann man denn sehen an wen, das Schreiben der SGD Süd von oben, denn weiter verteilt wurde?
VG von den Nibelungen
 

Cybister

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Grundsätzlich gilt ja der Grundsatz, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Gleichwohl wurden die Jahresfischereischeine im Januar an den Verkaufsstellen mit den alten Schonzeiten ausgegeben - ohne den Hinweis auf etwaige Änderungen. Ich habe dieses Merkblatt zB schon mal nicht geschickt bekommen.
Da kann man an der Stelle wirklich hoffen, dass bei WSP und Kontrolleuren Augenmass angewendet wird.
 

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