Ich fasse im folgenden mal die neuen Gewässer laut "Märkischer Angler" tabellarisch zusammen für alle, die keine Zeitschrift bekommen.
* Gewässer, welche durch die LAVB neu gepachtet worden sind:
- Torfstich Hoppegarten (bei Müncheberg) (Kennzeichnung: F09-144)
- Maxsee (Kennzeichnung: F09-145)
- Schermützelsee (Kennzeichnung: F09-146)
- Buckowsee (Buckow Märk./Schweiz) (Kennzeichnung: F09-147)
- Weißer See (Buckow Märk./Schweiz) (Kennzeichnung: F09-148)
---> Dürfen ab dem 01.01.2005 entsprechend der geltenden Gewässerordnung beangelt werden!
* Gewässer, welche in Vereinbarung mit dem Fischereitschutzverein "Havel" Potsdam e.V. beangelt werden dürfen:
- Havel von Brandenburg/Berliner Stadtgrenze im Jungfernsee bis zur Mühlendammschleuse in Brandenburg/Havel mit allen Altarmen, Altgewässern und Schlenken einschließlich der folgenden Seen:
- Krampnitzsee
- Lehnitzsee
- Weißer See
- Fahrländer See
- Sacrow-Paretzer-Kanal
- Tiefer See
- Alte und neue Fahrt in Potsdam
- Templiner See
- Petzinsee
- Caputher Gemünde
- Schwielowsee
- Glindower See
- Großer und kleiner Zernsee
- Wublitz und Wublitzsee
- Schlänitzsee
- Göthinsee
- Trebelsee
--> Diese Gewässer dürfen von "Vollzahlern" des LAV-Brandenburg mit einer kostenlosen Extramarke beangelt werden.
Zu bekommen ist die Marke bei der Geschäftsstelle des LAVB in Potsdam, am besten einfach nachfragen unter Tel. (0331) 7430 -10.
Alle Fänge sind unter der Kennzeichnung V12-001 ins Fangbuch einzutragen.
* Gewässer, welche in Vereinbarung mit der Fischerei Fritz Mielke Bückwitz (KAV Kyritz) beangelt werden dürfen:
- Kyritzer Ober- und Untersee
- Klempowsee
--> Diese Gewässer dürfen auch von "Vollzahlern" des LAV-Brandenburg beangelt werden und Fänge müssen mit der Kennzeichnung V08-001 im Fangbuch gekennzeichnet werden.
Achtung: Es gelten diverse Sonderegelungen, was das Angeln anbelangt insbesondere das Nachtangeln! Bitte vorher informieren!!
* Gewässer, welche in Vereinbarung mit dem Fischereibetrieb Lindow/Mark (KAV Ruppin) beangelt werden dürfen:
- Gudelacksee (Kennzeichnung: V 11-001)
- Vielitzsee (Kennzeichnung: V11-002)
- Wutzsee (Kennzeichnung: V11-003)
-->Ebenfalls von Vollzahlern des LAVB zu beangeln. Es gelten die Gewässerbestimmungen des LAVB!
So hoffe ein wenig Licht ins dunkle gebracht zu haben und falls Fragen auftreten sollten immer raus damit, oder einfach beim LAVB in Potsdam anrufen unter vorher genannter Rufnummer.