Maximale Anzahl Anbißstellen in Berlin?

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Uruviel

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Hi,

mir hat sich neulich die Frage gestellt, ob ich bei einer Art Drop-Shot Rig das untere Blei mit einem "normalen" gufi ersetzen kann (darf).
Will heißen, ich habe einen kurzen Seitenarm mit twister am Öhrhaken und darunter als Gewicht einen Gummifisch (ohne Angstdrilling).
Ich konnte mir irgendwie aus den Regelungen für Berliner Gewässer keinen Reim machen und frage deshalb hier nach.
Mir ist schon klar, daß diese Montage nur wenig mit dem klassischen drop-shot rig zu tun hat aber mein Gewässer ist nicht sehr hängerlastig.

cu Mike
 

Daniel

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§ 15
Verbotene Fischereigeräte und Fangmittel

Es ist verboten, beim Fischfang
1. mechanische und chemische Betäubungsmittel oder
2. künstliche Köder mit feststehenden Mehrfachhaken oder
3. Angelhaken mit mehr als drei Schenkeln oder
4. mehr als 3 Haken je Handangel oder
5. Pilker mit einem Gewicht von über 30 Gramm anzuwenden oder
6. hinter Fahrzeugen Angeln zu schleppen.

§ 18
Angelfischerei

(1) Bestandteil der Handangel muss eine Rute sein. Beim Fischen von Friedfischen mit tierischen oder pflanzlichen Ködern darf die Handangel nur einen einschenkligen Haken haben (Friedfischangel). Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder. Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen. Köderfischsenken sowie zum Fang von Raubfischen bestimmte Handangeln dürfen vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres nicht eingesetzt werden.

Bin mir sicher das die Angelei mit Seitenarm verboten ist, obwohl es nicht direkt im Text steht!

Gr D
 

paganini

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Ich habe schonmal nach Anbißstellen geforstet, soweit ich mich erinnere sind bis zu 5 Anbißstellen erlaubt, solange die Haken Größe 12 oder 14 (weiß nicht mehr genau) nicht überschreiten (Hegenefischen). Das scheint für Dich aber nicht wirklich hilfreich zu sein!
 

Uruviel

Dr. Jerkl & Mr. Bait
Themenstarter
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Bernau bei Berlin
Daniel schrieb:
§ 15
Verbotene Fischereigeräte und Fangmittel

Es ist verboten, beim Fischfang
1. mechanische und chemische Betäubungsmittel oder
2. künstliche Köder mit feststehenden Mehrfachhaken oder
3. Angelhaken mit mehr als drei Schenkeln oder
4. mehr als 3 Haken je Handangel oder
5. Pilker mit einem Gewicht von über 30 Gramm anzuwenden oder
6. hinter Fahrzeugen Angeln zu schleppen.

diese paragraphen hatte ich auch gefunden, aber das ist für mich nicht eindeutig geklärt

1. fällt ja raus
2. auch, ist ein einfachhaken
3. siehe 2.
4. ich hätte ja in dem fall nur 2 haken an der angel
5. kein pilker dran
6. geschleppt wird es auch nicht

also ist es laut §15 erlaubt

Daniel schrieb:
§ 18
Angelfischerei

(1) [...]Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder. [...]

Es ist aber die Rede von Naturködern, nicht von Kunstködern, von daher ist das auch nicht zutreffend. Das ist ja mein Problem: ich kann nichts finden, das es mir verbietet. Hätte aber ohne genaues Wissen ein komisches Gefühl dabei.
Ich bin mir aber auch nicht sicher, wen ich denn eigentlich fragen kann - ich hoffe mal, daß sich hier jemand noch genauer auskennt.

cu Mike
 

fun-and-fishing

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die Angelei, so wie du sie vor hast , ist erlaubt, sofern keine Natürlichen Köder benutzt werden.
 

Raubmade

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die sandigen Strände der Havel
Alte Geschichte hier aber es hat sich was getan in Berlin.....
Sobald man mit einem Kunstköder von über 2cm Länge fischt darf man nur EINEN Köder nutzen. Screenshot_20200304-190153_Chrome.jpg
 

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