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PatrickS

Echo-Orakel
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[align=justify]Hallo,

ich bin auf der Suche nach einer aktuellen Liste der Vertragsgewässer in Brandenburg, welche von DAV Mitgliedern befischt werden dürfen. Die Internetpräsenz des Landesanglerverbandes Brandenburg gibt zu dieser Thematik leider nicht viel her. Google bringt zwar Informationen, doch diese sind dann schon etwas älter und könnten ggf. nicht mehr der aktuellen Sachlage entsprechen.

Über sachdienliche Hinweise würde ich mich sehr freuen, Danke!

Grüsse, Patrick[/align]
 

nureinestunde

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Hej Patrick,

lies einfach die alten Ausgaben vom Märkischen Angler, da stehen die veränderungen drin! ;)

Die Infos sind im Internet recht dürftig, ich würde bei konkreten Fragen beim LAV in Pdam anrufen.

Gruß Holger
 

PatrickS

Echo-Orakel
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[align=justify]Hallo,

unglücklicherweise hat der Märkische Angler keine Aktualisierungsfunktion, aus diesem Grund kam auch meine Frage zustande. Ich habe hier folgende Liste im Netz gefunden, kann jemand bestätigen, ob diese noch soweit zutrifft?[/align]

Internet schrieb:
V 04 KAV Perleberg

V 04-02
Elbehafen Lenzen(Stromkilometer 484,7),Elbehafen Mödlich(Stromkilometer 487,15),zwischen Elbdeich und Strom gelegenen Kuhlen und Bracks zwischen der Lütkenwischer und Klein Wootzer Gemarkungsgrenze (Stromkilometer 476,12 bis 490,54)

V 06 KAV Templin

V 06-01Großer Lychensee
V 06-02Wurlsee
V 06.03Zensee
V 06-04Fährsee
V 06-05Lübbesee
V 06-07Röddelinsee
V 06-08Gleuensee
V 06-09Platkowsee
V 06-10Oberpfuhlsee
V 06-11Großer Küstrinsee
V 06-12Nesselpfuhlsee
V 06-13Stadtsee Lychen
V 06-14Großer Kronensee
V 06-15Großer Mahlgastsee
V 06-16Netzowsee
V 06-17Lübbelowsee
V 06-18Bruchsee

V 07 KAV Dahme Spreewald

V 07-01
Gebiet Kolberg von der Schleuse Kummersdorf bis Schleuse Neue Mühle und Schleuse Priros bis Grenze Huschte

V 07-02
Storkower Kanal von Schleuse Storkow (km 15,6 ) bis Stahnsdorfer Mühlenfließ ( km 9,7 )

V 08 KAV Kyritz

V 08-01Kyritzer Ober- und Untersee,Klempowsee

V 11 KAV Ruppin

V 11-01Gudelacksee
V 11-02Vielitzsee
V 11-03Wutzsee

V 12 KAV Potsdam

V 12-01Die Havel und durchflossene Seen von Landesgrenze Berlin bis Mühlendamm Brandenburg

V 17 KAV Zossen

V 17-01Rangsdorfer See

VC 02 KAV Calau

VC 02-01Schönfelder See

VC 09 KAV Lübben

VC 09-01Briesensee
VC 09-02Raduschsee bei Jamlitz

VF 00 KAV Frankfurt/Oder

VF 00-01Oder
VF 00-02Spree

VF 01 KAV Angermünde/Schwedt

VF 01-01Mündesee
VF 01-02Großer und Kleiner Grumsinsee
VF 01-03Heiliger See
VF 01-04Großer Schwarzer See bei Altkünkendorf
VF 01-05Wolletzsee
VF 01-06Briesensee
VF 01-07Laagensee
VF 01-08Glambecker See
VF 01-09Großer Prüßnicksee
VF 01-10Schönbergsee
VF 01-11Warnitzsee
VF 01-12Kanal Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße km 128-135
VF 01-13Welsensee
VF 01-14Ostoder von km 699,5-704
VF 01-15Gewässer im Polder 10 (ausser Schwedter Gewässer und Schutzzone 1)
VF 01-16Westoder km 0,00-17,2
VF 01-17Gewässer im Polder 5/6 Trebsch,Mahlbusen,Müggensee,Schäfergraben

VF 02 KAV Beeskow

VF 02-01Tiefer See bei Ranzig
VF 02-03Sauener See
VF 02-04Scharmützelsee
VF 02-05Schauener See (Fischerei Köllnitz)
VF 02-06Großer Kolpiner See

VF 04 KAV Barnim

VF 04-06Oderberger Gewässer,Oderhavelkanal Gemarkungsgrenze Oderberg bis vor Hohensaaten und Alte Oder ab Tortz bis zur Mündung in den Oderhavelkanal

VF 05 Bad Freienwalde

VF 05-01Alte Oder von Wriezen bis Hohensaaten
VF 05-02Freienwalder Landgraben
VF 05-03Tornower See,Stille Oder,Muchert und Parallelgraben
VF 05-04Grenzgraben von Paulshof
VF 05-05Freigraben
VF 05-06Torflöcher Wriezen
VF 05-07Kleiner und Großer Krebssee
VF 05-08Falkenberger See

VF 06 KAV Eisenhüttenstadt

VF 06-01Katja See
VF 06-02Friedrich-Wilhelm-Kanal
VF 06-05Großer Pohlitzer See
VF 06-06Kleiner Pohlitzer See
VF 06-07Stiller Treppelsee

VF 08 KAV Märkisch Oderland Gewässerbereich Seelow

VF 08-01Kesselsee Falkenhagen
VF 08-02Kesselsee bei Altfriedland
VF 08-03Dolgensee
VF 08-04Kleiner Trepliner See
VF 08-05Schloßsee
VF 08-06Mittelsee
VF 08-07Aalkasten
VF 08-08Schwarzer See Falkenhagen
VF 08-09Klostersee
VF 08-10Lettinsee
VF 08-11Friedlander Strom
VF 08-12Genschmarer See


Danke und Grüssung!
 

nureinestunde

Master-Caster
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Ahoi Patrick,

der Märkische Angler hat einiges nicht! Ich hab mir daraufhin mal die erste Ausgabe 2008 gegriffen, in meinen Augen keine schlechte Ausgabe, um Änderungen oder eben keine Änderungen an Vertragsgewässern bekanntzugeben.
Ebendort gibt es auf Seite 8 einen Hinweis darauf, daß im Odereinzugsbereich alles gleich bleibt
haha, bis auf die Änderungen 1., 1. und 2., das ist wohl höhere Mathematik.
Da steht, wo und zu welchem Preis Zusatzkarten für Vertragsgewässer erworben werden können.

Angaben zu den restlichen V-Gewässern habe ich nicht gefunden.

Konkret kann ich Dir zu V 12 KAV Potsdam
V 12-01Die Havel und durchflossene Seen von Landesgrenze Berlin bis Mühlendamm Brandenburg
sagen, daß ich 2007 mal ne Karte dafür bekommen habe und die 2008er Marke auf Anfrage beim LAV Brdbg mitgesendet bekommen habe. Ich habe Karte und Jahresmarke, darf da also gemäß Bestimmungen der Karte angeln.

Daraus schließe ich, daß für alle Vertragsgewässer eine Karte + Marke zu welchen Kosten auch immer erforderlich ist.

Vielleicht hilft Dir das.

Gruß und Genesung
Holger
 

eden

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guten morgen
ich hätte da mal ne frage
ist den in diesen gewässer das nachtangeln gestattet oder braucht man dazu eine extra-karte vom fischer?

gruß eden
 

nureinestunde

Master-Caster
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Guten Morgen eden,

ich hab Zweifel, daß Du überhaupt nachtangeln darfst. Was ich an V-Gewässern kenne, ist alles 1 Stunde vor / nach Sonnenuntergang fertig.

Cheerio h
 

havel-walleye

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nureinestunde schrieb:
Guten Morgen eden,

ich hab Zweifel, daß Du überhaupt nachtangeln darfst. Was ich an V-Gewässern kenne, ist alles 1 Stunde vor / nach Sonnenuntergang fertig.

Cheerio h

Und damit hast Du leider Recht.
 

michaZ

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havel-walleye schrieb:
nureinestunde schrieb:
Guten Morgen eden,

ich hab Zweifel, daß Du überhaupt nachtangeln darfst. Was ich an V-Gewässern kenne, ist alles 1 Stunde vor / nach Sonnenuntergang fertig.

Cheerio h

Und damit hast Du leider Recht.

Nein, hat er nicht. man sollte nicht von den Bestimmungen an einen V-Geässer auf alle schließen.

Es gibt auch V-Gewässer bei denen keine extra Marke nötig und Nachtangeln gestattet ist, Beispiel sind die Geässer um Lindow.

m.
 

havel-walleye

Bigfish-Magnet
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Hallo Micha,

wo wird man den informiert, an welchen V-Gewässer Nachtangeln ausdrücklich erlaubt ist und an welchen nicht.

HW
 

Wolf

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Moinsen Micha,

weißt Du das oder sagst Du das nur, um mich zu ärgern? :mrgreen:

Aber wenn Du das Thema schon auf die Teiche da bringst: gelten da die normalen gesetzlichen brandenburger Schonzeiten - ganz beliebiges Beispiel wäre z.B. der Zanderfisch - oder handhabt der Fischer das nach der alten Methode, also kein Spinnfischen bis Mai?

Grüße,

Wolf
 

michaZ

Gummipapst
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Wolf schrieb:
Moinsen Micha,

weißt Du das oder sagst Du das nur, um mich zu ärgern? :mrgreen: Wolf

natürlich mach ich das nur um dich zu ärgern :mrgreen:

Wolf, hab dort selber schon Nachts gefischt, habe mich vorher beim KAV informiert, desweiteren hab ich nen guten Kontakt zu 2 Fischereiaufsehern, bei denen ich auch noch mal nachhakte :wink:

Wolf schrieb:
Aber wenn Du das Thema schon auf die Teiche da bringst: gelten da die normalen gesetzlichen brandenburger Schonzeiten - ganz beliebiges Beispiel wäre z.B. der Zanderfisch - oder handhabt der Fischer das nach der alten Methode, also kein Spinnfischen bis Mai?

die schonzeiten dort sind die des DAV :wink:

so allgemein: informieren kann man sich beim KAV des betreffenden Gewässers, dem LAVB, dem Fischer, der dieses Gewässer bewirtschaftet oder im nächstgelegenen Angelladen :wink:

für jedes Verbandsgewässer sollte man sich extra informieren, da die Schonzeiten, Mindestmaße, Nachtangeln etc. zwischen LAVB und den Bewirtschaftern jeweils gesondert ausgehandelt wurden. Für die Havel besteht immer noch das Problem der Koppelfischerei und der Uneinigkeit der Fischer untereinander in punkto Nachtfischen :wink:

m.
 

Wolf

BA Guru
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Hallo Micha,

wenn Du nicht damit angefangen hättest, hätte ich da vielleicht angerufen. Brauchte ich aber nicht, weil ich kenne ja einen, der das weiß :wink:

Aber ganz allgemein schwach, dass der DAV die Verbandvertragsgewässer nur auf dem Papier listet (siehe aktuellen Märkischen Angler). Das online zu stellen wäre ja wirklich kein großer Mehraufwand. Da wäre dann auch genug Platz, die verschiedenen Bedingungen (z.B. was Zusatzkarten kosten, wo man die bekommt, Nachtangeln, Schonzeiten, etc.) für die einzelnen Gewässer aufzuführen. Was eigentlich auch für die anderen DAV-Gewässer gilt. Da fährt man zu einem DAV-See und dann ist da sowohl Bootsnutzung als auch an der Hälfte des Ufers das Angeln verboten, was man aber erst vor Ort einem Schild entnehmen kann. Wie bescheuert ist das denn?

Provinzverband, elender :D

Grüße,

Wolf
 

stadtangler

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www.stadtangler.de
Ich glaube, die Provinzverbände würden das schneller hinkriegen :(

Wahrscheinlich können die beim DAV kein HTML und müssen erst ne teure Agentur beauftragen, damit so ne kleine Liste mal auf den neusten Stand gebracht werden kann.
 

eden

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ich hab mich schon erkundigt und man kann ne zusätzliche nachangelerlaubnis erweben, danke trozdem!!!!

gruß eden
 

Eastsider

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www.specimengroup.de.tl
Hallo, habe mal ne frage zum Großen Lychensee, der ja oben im Post unter V 06-01Großer Lychensee gelistet ist.
Ich habe als Sachse meine Brandenburg Marke wieder,wie jedes Jahr, gezogen... und nun wollte Ich eventuell mal ne Woche an den oben genannten See.
Die Infos dazu sind nur recht versch. so dass es einerseits ein Vertragsgewässer des DAV sein soll,Ich andererseits über die "Uckermark-Fisch ...." meine Erlaubnissscheine lösen muss?!?!?

Kann Mir jemand Licht in Dunkel bringen?

Thx
 
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In der Ausgabe 1-2010 des " Merkwürdigen Anglers " befindet sich auf Seite 20 nochmal die Auflistung der Verbandsvertragsgewässer 2010.
Unter der Bezeichnung V 06-01 ist der Große Lychensee aufgeführt.

Als Bemerkung steht Marke. Marke bedeutet: Vollzahler- Beitragsmarke = Jahresangelberechtigung.
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, die Angelberechtigung wurde mit dem Mitgliedsbeitrag erworben.
Da Du ja die Brandenburg-Marke hast, brauchste also nix extra.
An die Uckermark Fisch GmbH hättest Du Dich wenden müssen wenn als Bemerkung JAK (also Jahresangelkarte) gestanden hätte.
Da aber im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat jeder immer irjendwat zu sagen hat, kannste ja mal bei's die Uckermärkers (Filiale Lychen) anrufen und nochmal nachfragen. :wink:

MfG Schlotterschätt
 

eden

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Hallo am besten beim fischer anrufen!
ich weiss das man boots und nachtangelerlaubnis oft extra erwerben muss!!!
für die gewässer uckermark fisch gmbh muss nachtangeln und boot extra erworben werden!!!
für die gewässer in lindow braucht man diese nicht!

gruß eden
 

Klausi

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Es kommt immer darauf an, ob Pachtgewässer des Verbandes und den Verbandsregularien unterworfen oder angepachtete und demzufolge vom Fischer bestimmte Nutzung ist. Rückfrage vor Ort erspart viel Ärger.
- Ist nun mal Deutschland - :mrgreen:
 

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