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derdicke

Bibi Barschberg
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Hallo Team, hallo Forum-User !!

Erstmal dickes Lob an die Macher dieser Seite, bin vor kurzem darauf gestossen und finds echt klasse hier !!


So, nun zu meiner Frage:

Ich hab noch nen Jugendfischereischein von 1995 aus dem Land Brandenburg.
Jetzt möchte ich wieder aktiv in die Angelei in Berlin einsteigen, und stehe nun vor der Frage, ob ich nocheinmal die Fischerei-Prüfung ablegen muss oder den Schein so bekommen kann.

Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eure Antworten.


Gut Fisch und Petri heil allen !!!
 

Javelin

Echo-Orakel
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Bekommt man den Jugendfischereischein nicht ohne Prüfung? Darum muss man doch auch immer mit einem mit, der nen Schein hat!? so ist das zumindest hier in NRW.

Du müsstest also erstmal ne Fischereiprüfung machen, bevor du loslegst ! 8O
 

Ink

Echo-Orakel
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Berlin
Wenn du jetzt in Berlin wohnst, richtet sich die Erteilung des Fischereischeins nach dem Berliner Landesfischereischeingesetz, ansonsten nach dem Brandenburger (richtet sich halt nach deinem Wohnsitz).

Für Berlin gilt: falls du die Erteilung / den Besitz eines Fischereischeins vor dem 30. April 1995 nachweisen kannst, erhälst du einen ohne ne Prüfung ablegen zu müssen...
 

derdicke

Bibi Barschberg
Themenstarter
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moin moin Leutz !!

Danke für die Infos. Dann werd ich mich mal anmelden zur Prüfung damit es endlich wieder losgehn kann mit der Angelei. :D

Schönes Wochenende euch allen und lasst mir nen Kapitalen übrig :lol: :lol:

bis dahin .........
 

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