Holland, 90% der Gewässer sind eingezäunt ?

  • Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

justWolfi

Dr. Jerkl & Mr. Bait
Registriert
27. Dezember 2018
Beiträge
305
Punkte Reaktionen
381
Ort
Bonn
Hallo liebe Angelfreaks,

ich weiß nicht ob es an mir liegt. Scheinbar schon, alle Angeltuniere, jede menge Berichte im Netz überall wird in Holland geangelt.
Jetzt wollte ich einmal mit einem Kollegen, der aktuell an seiner Angelprüfung hängt, schonmal einen Tag nach Holland.
Und wir wollten ein Tagestrip um Roermond oder ähnliches machen.
Allerdings bestätigt sich laut Google StreetView meine bisherigen Erfahrung mit Holland.
Alles was man sich raussucht ist eingezäunt. Egal ob Kanal, See oder sonst was, überall findet man Zäune die einem den Zugang zum Gewässer versperren.
Aber laut der Visplanner App darf man überall dort Fischen.
Ab und zu findet man mal 10 Meter wo der eine Zaun aufhört, da kommt man ans Wasser und nach 10 Metern beginnt ein anderer Zaun..

Kann mich vllt. jemand aufklären wieso das so ist ? Sind die ganzen Seen in Holland in Privatbesitz ?
Oder bin ich einfach zu Dumm frei zugängliche Seen oder Kanäle zu finden ?

Gruß
Alex
 

Z-Max

Echo-Orakel
Registriert
7. Juli 2013
Beiträge
225
Punkte Reaktionen
162
Naja, Zäune ja. Aber oft auch alle 100m ein Gatter zum rein gehen oder drübersteigen.

Wenn's nicht erwünscht ist, dann stehts auch dran oder man merkt es Recht schnell am Bauern mit der Schrotflinte in der Hand. (Kleiner Scherz, hatten wir in 15 Jahren Holland aber tatsächlich einmal)

In Roermond geht es aber eigentlich Recht gut, man kann eigentlich überall Parken und rüberlatschen.
 

perchtologist

Gummipapst
Registriert
5. Dezember 2021
Beiträge
939
Punkte Reaktionen
3.768
Ort
NRW
Auch in Holland hat man als Inhaber des Vispas ein Uferbetretungsrecht.

Wichtig ist, dass du auf das Schild "artikel 461 wetboek van strafrecht" sowie auf die Markierungen in der App achtest.

Das ist manchmal nicht ganz logisch in NL, da in der App Stellen markiert sind, wo der Grundstückseigentümer den Zugang verbietet (wenn er das überhaupt kann, siehe Uferbetretungsrecht). Wenn aber das Schild nicht zusehen ist und die App dunkelblau ist, würde ich davon ausgehen, dass du das Grundstück durch das Tor zum Angeln betreten darfst.
 

corrttx

Finesse-Fux
Registriert
15. Juni 2020
Beiträge
1.466
Punkte Reaktionen
4.914
Ort
dem sonnigen Süden
Auch in Holland hat man als Inhaber des Vispas ein Uferbetretungsrecht.

Gibt‘s zu der Aussage auch irgendwas schriftliches? Soweit ich weiß ist es in NL eben genau andersrum - hat mir auch ein holländischer Guide so erklärt. Und die Disskusion hatten wir im Holland Schnack auch schon und da war der eindeutige Tenor das es sowas wie ein Uferbetretungsrecht in den NL eben genau nicht gibt.
 

perchtologist

Gummipapst
Registriert
5. Dezember 2021
Beiträge
939
Punkte Reaktionen
3.768
Ort
NRW
Gibt‘s zu der Aussage auch irgendwas schriftliches? Soweit ich weiß ist es in NL eben genau andersrum - hat mir auch ein holländischer Guide so erklärt. Und die Disskusion hatten wir im Holland Schnack auch schon und da war der eindeutige Tenor das es sowas wie ein Uferbetretungsrecht in den NL eben genau nicht gibt.

Ich mach mich mal von offizieller Seite schlau - mich interessiert das auch brennend. Ich würde dann nochmal berichten. Ein - wie auch immer geartetes- Uferbetretungsrecht hat man aber in jedem Fall, sonst könntest du ja gar nicht ans Ufer (weil irgendwem gehört das Grundstück ja immer).

Ich hatte jedenfalls mal recherchiert, was die Folge beim Verstoß gegen Art. 461 wäre. Das ist in NL ne Straftat 1. Grades und gibt max. 485 EUR Bußgeld. Sollte mal also vermeiden.
 

perchtologist

Gummipapst
Registriert
5. Dezember 2021
Beiträge
939
Punkte Reaktionen
3.768
Ort
NRW

Es ist verboten:
22. Privatgrundstücke und -ufer ohne Erlaubnis des Eigentümers zu betreten, auch wenn im anliegenden Gewässer geangelt werden darf. Schäden an Bepflanzungen und Feldgewächsen sind jederzeit zu vermeiden.

Ja, das ist eindeutig. Aber was ist die Rechtsfolge? 1. Er kann dich wegschicken und 2. Art. 461, aber nur bei dem Schild oder wenn erkennbar war, dass er den Zugang nicht wünscht (Zaun ohne Tor etc.). Woran erkenne ich denn, ob es sich um ein Privatgrundstück handelt? Das ist in manchen Fällen recht einfach (Haus mit Garten und davor ist ein Kanal), in manchen Fällen aber nicht.
 

Pearl

Echo-Orakel
Registriert
20. April 2009
Beiträge
123
Punkte Reaktionen
125
Ort
Neuss
Privatgrundstücke und deren Ufer ohne Erlaubnis des Eigentümers zu betreten, auch wenn man das Recht hat in dem anliegenden Gewässer zu angeln.

Ländereien zu betreten, welche noch nicht abgeerntet oder gemäht sind, es sei denn, man hat ein geltendes Laufrecht.

Haustiere mit zu nehmen in der Nähe von weidendem Vieh. Es ist selbstverständlich, die Pforten der Ländereien sorgfältig zu schliessen.
 

perchtologist

Gummipapst
Registriert
5. Dezember 2021
Beiträge
939
Punkte Reaktionen
3.768
Ort
NRW
Am Ende des Tages ist jede eingezäunte Kuhweide ein Privatgrundstück.

Das stimmt nicht. Ich kenne in NL unzählige Kuhweiden, die öffentlich zugänglich sind, wo es sogar Hinweisschilder für Spaziergänger gibt, sich den Kühen auf 25m nicht zu nähern und die Hunde anzuleinen. Folglich gibt es eine Art "öffentliche Widmung" als Wanderweg etc. Da gehe ich schon davon aus, dass man ein Betretungsrecht hat. Da gehen schließlich auch ganz viele Holländer (nicht angeleint :D) mit ihrem Hund spazieren. Warum sollte ich als Angler kein Betretungsrecht haben, wenn man auf der Wiese wandern darf? Das entsprechende Gewässer ist in diesem Fall dann auch dunkelblau markiert. Es gibt in NL oft diese "Mischnutzung" von Kuhweiden.
 

Barschunter83

Twitch-Titan
Gesperrt
Registriert
18. März 2019
Beiträge
97
Punkte Reaktionen
394
Das stimmt nicht. Ich kenne in NL unzählige Kuhweiden, die öffentlich zugänglich sind, wo es sogar Hinweisschilder für Spaziergänger gibt, sich den Kühen auf 25m nicht zu nähern und die Hunde anzuleinen. Folglich gibt es eine Art "öffentliche Widmung" als Wanderweg etc. Da gehe ich schon davon aus, dass man ein Betretungsrecht hat. Da gehen schließlich auch ganz viele Holländer (nicht angeleint :D) mit ihrem Hund spazieren.
Die Holländer sind doch eh viel lockerer, was solche Sachen angeht, alleine wenn man sieht, das man meistens Steganlagen etc betreten kann, ohne das gleich irgend so ein Vogel kommt und meint einem mit Polizei drohen zu müssen. Bin jetzt nicht regelmäßig in Holland unterwegs, aber bis jetzt wurde man immer FREUNDLICH drauf aufmerksam gemacht, wenn was nicht gepasst hat. Meistens macht ja der Ton die Musik...
 

Cybister

BA Guru
Registriert
28. Juli 2020
Beiträge
2.638
Punkte Reaktionen
6.351
Ort
Rheinhessen
Nochmal: auch Kuhweiden gehören immer irgendjemandem. Schilder etc. sind die oben schon erwähnten Ausnahmen im Sinne der Erlaubnis des Eigentümers.
 

perchtologist

Gummipapst
Registriert
5. Dezember 2021
Beiträge
939
Punkte Reaktionen
3.768
Ort
NRW
Nochmal: auch Kuhweiden gehören immer irgendjemandem. Schilder etc. sind die oben schon erwähnten Ausnahmen im Sinne der Erlaubnis des Eigentümers.

Nope, wenn's gewidmet ist, ist es kein "Privatgrundstück" mehr - macht aber nix, weil das Ergebnis das gleiche ist. Man darf seine Maden über das Grundstück tragen.

Übrigens würde ich auch nicht mal ausschließen, dass nicht solche Kuhweiden, an die ich denke im Eigentum der jeweiligen Gemeinde stehen und der Bauern nur ne Gestattung hat, seine Kühe da zu parken.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lord_Finesse

Dr. Jerkl & Mr. Bait
Gesperrt
Registriert
28. April 2022
Beiträge
297
Punkte Reaktionen
278
Ort
Köln
Das stimmt nicht. Ich kenne in NL unzählige Kuhweiden, die öffentlich zugänglich sind, wo es sogar Hinweisschilder für Spaziergänger gibt, sich den Kühen auf 25m nicht zu nähern und die Hunde anzuleinen. Folglich gibt es eine Art "öffentliche Widmung" als Wanderweg etc. Da gehe ich schon davon aus, dass man ein Betretungsrecht hat. Da gehen schließlich auch ganz viele Holländer (nicht angeleint :D) mit ihrem Hund spazieren. Warum sollte ich als Angler kein Betretungsrecht haben, wenn man auf der Wiese wandern darf? Das entsprechende Gewässer ist in diesem Fall dann auch dunkelblau markiert. Es gibt in NL oft diese "Mischnutzung" von Kuhweiden.

Habe ich genau so sehr oft dort erlebt.
Da führen z.B. Fußgängerwege teilweise durch Wiesenflächen wo Kühe Grasen usw.,auch teils komplett ohne Zaun oder Beschilderung.
Wird bestimmt ein wenig komplexer sein da die genaue Sachlage aufzudröseln,bestimmt gibts auch hier und da Sonderregelungen.

Aber alles in allem finde ich sind die Gewässer in ganz Holland super begehbar.
Man muss das mal mit D vergleichen,da sollten einem klar werden wie entspannt das da is.
Und das bei dem Vispas Modell was die fürs ganze Land haben,das is ja auch logistisch für die nicht ohne.
 

justWolfi

Dr. Jerkl & Mr. Bait
Themenstarter
Registriert
27. Dezember 2018
Beiträge
305
Punkte Reaktionen
381
Ort
Bonn
Erstmal sorry @Johnnyw ich war mir unsicher ob das dahin gehört.
Und ich dachte mir da man so wenig zu dem Thema bei google findet ist es vllt. ganz angenehm für zukünftige Neuangler in Holland direkt auf so einen Artikel zu stoßen!
Nächstes mal weiß ich es besser :)

Okay das hilft uns ja unfassbar weiter, das heißt also wenn dort Zäune mit Toren sind, wo nicht klar gesagt wird das man diese NICHT betreten darf. Und die nicht abgeschlossen sind, dann darf man die Nutzen um ans Wasser zu kommen ?
z.B. wie hier Link zu Google StreetView!
Würdet ihr sagen da darf man einfach durchgehen ?
Wir sind halt Gäste in Holland und ich möchte mich dann natürlich auch so verhalten wie es in Holland vorgesehen ist.

Danke für die Hilfe bisher :)
Gruß
Alex
 

perchtologist

Gummipapst
Registriert
5. Dezember 2021
Beiträge
939
Punkte Reaktionen
3.768
Ort
NRW
Okay das hilft uns ja unfassbar weiter, das heißt also wenn dort Zäune mit Toren sind, wo nicht klar gesagt wird das man diese NICHT betreten darf. Und die nicht abgeschlossen sind, dann darf man die Nutzen um ans Wasser zu kommen ?
z.B. wie hier Link zu Google StreetView!
Würdet ihr sagen da darf man einfach durchgehen ?
Ja, das würde ich so sehen. Das wichtigste ist halt dieses Schild "Art. 461". Wenn man von einem Bauern angesprochen wird, immer freundlich bleiben und im Zweifel den Spot wechseln. Dann passiert auch nix.

Das Beispiel ist ganz witzig gewählt: Man erkennt auf der anderen Seite an dem See, dass dort zwei Radfahrerinnen auf der Weide sind, wo Pferde stehen. Hoffe sie werden jetzt nicht verhaftet ;). Da sieht man auch die Schilder vor dem Tor, die ich meinte. Es ist also entweder kein Privatgrundstück (weils irgendwie öffentlich gewidment wurde) oder es liegt eine Erlaubnis vor.
 
Zuletzt bearbeitet:

Barschunter83

Twitch-Titan
Gesperrt
Registriert
18. März 2019
Beiträge
97
Punkte Reaktionen
394
Okay das hilft uns ja unfassbar weiter, das heißt also wenn dort Zäune mit Toren sind, wo nicht klar gesagt wird das man diese NICHT betreten darf. Und die nicht abgeschlossen sind, dann darf man die Nutzen um ans Wasser zu kommen ?
Natürlich nicht, wenns ein Privatgrundstück ist, darfst du nicht einfach drüber latschen, egal ob da ein Tor ist oder es zu geschlossen ist oder nicht. Im Zweifel wirds halt meistens geduldet oder es merkt keiner, wobei wie gesagt in Holland die meisten da Recht entspannt sind, wenn dir jemand sagt, du darfst da nicht durchgehen sagt man halt sorry und geht. Bei deinem Bsp denke ich kann man durchgehen, du siehst ja das da ein Trammelpfad ist und da sind ja auch Schilder zu erkennen, die kenne ich aus Holland nur so, das da steht du sollst das Gatter wieder zu machen und nicht offen lassen.
 

blechinfettseb

Finesse-Fux
Registriert
26. September 2015
Beiträge
1.145
Punkte Reaktionen
3.357
Ort
Niederlande
Das stimmt nicht. Ich kenne in NL unzählige Kuhweiden, die öffentlich zugänglich sind, wo es sogar Hinweisschilder für Spaziergänger gibt, sich den Kühen auf 25m nicht zu nähern und die Hunde anzuleinen. Folglich gibt es eine Art "öffentliche Widmung" als Wanderweg etc. Da gehe ich schon davon aus, dass man ein Betretungsrecht hat. Da gehen schließlich auch ganz viele Holländer (nicht angeleint :D) mit ihrem Hund spazieren. Warum sollte ich als Angler kein Betretungsrecht haben, wenn man auf der Wiese wandern darf? Das entsprechende Gewässer ist in diesem Fall dann auch dunkelblau markiert. Es gibt in NL oft diese "Mischnutzung" von Kuhweiden.
Und die Kuhwiesen bleiben trotzdem einfach Privatgrunstücke. Nur hat in dem Fall der Eigentümer, dass Betreten erlaubt. Und nein du hast auch hier in NL kein Betretungsrecht. Wiederrum erteilt Dir der Besitzer nur das Recht zum Betreten oder wie so oft in NL wird es einfach toleriert. Diese Wanderwege, wie der durchs ganze Land gehende Klompenpad, sind Spezialfälle mit eigener Regelwerk, von denen man erstmal nichts generelles ableiten kann.
Und wie schon vor einer Weile in anderen Thread. Was der Vispas sagt, ist voellig irrelevant. Der zeigt ausschliesslich an ob Fischen in dem Gewässer erlaubt ist/wäre, ohne jeglichen Einfluss auf die Erlaubnis in das Wasser einzufahren oder das Ufer zu Betreten. Ich kann offiziel den Polder hinter meinem Garten in NL beangeln. Aber weder ist das befahren des Abschnitts erlaubt, noch darfst du meinen Garten Betreten. Gleiches gilt fur meine Nachbarn. Also fällt das Stück einfach fur dich aus. Steigt du über meinen Zaun und angelst, rufe ich die Polizei oder ich toleriere es. Grundsätzlich nicht anders bei einer Kuhweide eines Bauers.
NL wird geprägt von einer höher Toleranz. Die wird aber immer kleiner je mehr Leute an der gleichen Ecke angeln, sich nicht benehmen und u.a. Müll zurück lassen oder Zäune platt trampeln. Leider sind die ganzen YouTube helden alles andere als Vorbilder und machen das was eigentlich verboten ist. Zu 95% kann man sagen, ist etwas eingezäunt, kein Tor mit extra Hinweis fur Spaziergänger etc. oder eine Steighilfe für den Zaun vorhanden, handelst du erstmal gegen das geltende Recht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Oben