Gewässerkarte für Jungfischer

  • Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

luemmel272

Twitch-Titan
Registriert
23. August 2018
Beiträge
67
Punkte Reaktionen
21
Hallo zusammen,

ich besitze den Angelschein + den Anglererlaubnisschein für das entsprechende Gewässer.

Mein Neffe hat jetzt den Jugendfischereischein.

Benötigt er noch ein Anglererlaubnisschein für das Gewässer oder kann er bei mir "mitfischen"?

Ich war immer der Meinung das auch noch ein eigener Anglererlaubnisschein nötig ist, hab jetzt aber verschiedene Meinungen gehört.

Vielen Dank im Voraus.
 

karlsson

Dr. Jerkl & Mr. Bait
Registriert
21. Januar 2018
Beiträge
268
Punkte Reaktionen
233
Alter
66
Ort
Oberhausen
Hier am RHK braucht auch ein Jugendlicher zusätzlich zum Jugendfischereischein einen Kanalschein und kann nicht auf meinem Schein "mitangeln"-und der kostet das Selbe,wie der für Erwachsene.Tageskarte 7€ und der Jahresschein über den Verein 25€.
 

Kienbo

Dr. Jerkl & Mr. Bait
Registriert
22. Juni 2017
Beiträge
435
Punkte Reaktionen
584
Alter
46
Ort
Kraichgau
Ich sag mal in 90% der Fälle wird er einen brauchen.
Wie er den bekommt und was er kostet ist Sache des Verein oder Landes.
Kleiner Tip, Jungfischer sind sehr begehrt in Vereinen und müssen oft nur sehr wenig Beitrag bezahlen und wenn ich mich recht entsinne auch bis zum 15. Lebensjahr keine Arbeitsdienste leisten.
 

luemmel272

Twitch-Titan
Themenstarter
Registriert
23. August 2018
Beiträge
67
Punkte Reaktionen
21
Ich sag mal in 90% der Fälle wird er einen brauchen.
Wie er den bekommt und was er kostet ist Sache des Verein oder Landes.
Kleiner Tip, Jungfischer sind sehr begehrt in Vereinen und müssen oft nur sehr wenig Beitrag bezahlen und wenn ich mich recht entsinne auch bis zum 15. Lebensjahr keine Arbeitsdienste leisten.

Hat sich letzte Woche angemeldet. Danke
 

karlsson

Dr. Jerkl & Mr. Bait
Registriert
21. Januar 2018
Beiträge
268
Punkte Reaktionen
233
Alter
66
Ort
Oberhausen
Hi karlsson,
da steht aber nichts über die Anglererlaubnisscheine. Dort geht es nur um den Fischereischein.
Ja-das ist korrekt.Aber da,wo es Ausnahmen gibt,sind sie aufgeführt-siehe Niedersachsen.Grundsätzlich musst du immer eine Erlaubniskarte des Pächters,Besitzers etc haben.Ob See,Fließgewässer,Kanäle-außer Nordsee und Ostsee im Westdeutschen Bereich.In Mecklenburg Vorpommern z.B.,brauchst du auch wieder eine Genehmigung,wenn du da in der Ostsee fischen willst.
 

Oben