• Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

Stinte

Echo-Orakel
Registriert
7. Oktober 2009
Beiträge
120
Punkte Reaktionen
0
Hallo,
ich habe am 20.11.2009 mein Angelschein bestanden nun wollte ich am Wochenende angeln gehen.Ich bin 14 Jahre alt und mein freund ist auch 14 hat aber den Jugendfischereischein.Mit wie vielen Ruten dürfen wir angeln(normal 2)?

MFG Stinte
 

kleineFische

Echo-Orakel
Registriert
31. August 2009
Beiträge
174
Punkte Reaktionen
0
Prinzipiell sollte das in deiner Angelkarte stehen (die du dir für das Gewässer kaufst, an dem du angeln willst).
ABER:
Wie du eigentlich wissen solltest, wenn du gerade die Prüfung bestanden hast, darfst du, wie Illex-For-Live schon geschrieben hat, nicht ohne Begleitperson angeln gehen. Das ist an einem viel befischten Gewässer kein Problem, da findet sich schon jemand, der euch "beaufsichtigt", aber wenn ihr nicht sicher seid, dass außer euch noch jemand am Wasser ist, solltet ihr noch einen erwachsenen Fischereischeininhaber mitnehmen.
Das ist zumindest nach Bayerischem Fischereigesetz so.
Gruß
kleineFische
 

Fluke

Schusshecht-Dompteur
Registriert
19. April 2008
Beiträge
30
Punkte Reaktionen
0
GILT FÜR BAYERN:
Wenn du die Fischerprüfung bestanden hast, darfst DU alleine Angel, die Anzahl der Ruten geht aus dem Erlaubnisschein hervor. Sollte dein Freund keinen Jugendfischereischein besitzen (den benötigt man in Bayern generell wenn man ab 10 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen angeln will) darf er gar nicht angeln, sondern dir höchstens mit dem Kescher helfen. Mit Jugendfischereischein darf er nur in Begleitung eines ERWACHSENEN Fischereischeininhabers und mit eigenem Erlaubnisschein angeln.

PS: Warum rufst du nicht einfach deinen Kursleiter an; der kann dir das für dein Bundesland mit Sicherheit beantworten.
 

kleineFische

Echo-Orakel
Registriert
31. August 2009
Beiträge
174
Punkte Reaktionen
0
SORRY :!:
Da hat Fluke natürlich recht!
Was ich geschrieben habe, gilt, wenn du (wie ich) die Prüfung bestanden hast, aber (z.B. aus Kostengründen) noch keinen "echten" Fischereischein, sondern nur den Jugendfischereischein hast.
Gruß
kleineFische
 

Stinte

Echo-Orakel
Themenstarter
Registriert
7. Oktober 2009
Beiträge
120
Punkte Reaktionen
0
Hallo,
wollte am Wochenende an den Wesel-Datteln-Kanal.Da ich den Angelschein schon habe und ich morgen die Jahreskarte für den Kanal bekomme wollte ich nochmal nachfragen wie es den jetzt ist.Ich bin 14 Jahre alt und mein Freund auch(er hat den Jugenschein).Wir wollten vor der Schonzeit noch mal auf Zander und Barsch!
1. Darf er den jetzt eine eigene Spinnrute haben oder darf er nur zugucken?(2 Ruten sind erlaubt und ich würde eine Spinnrute nehmen und er auch eine)
2. Darf ich während der Raubfischschonzeit auf Barsch angeln(4,5cm Wobbler)?

MFG Stinte
 

Headbanger

Echo-Orakel
Registriert
28. März 2007
Beiträge
106
Punkte Reaktionen
2
Also falls dein Freund noch keine Fischereiprüfung gemacht hat, darf er nicht. Die Auslegung mit den 2 Ruten gilt Grundsätzlich nur fürs Ansitzangeln und für eine Person. Spinnangeln ist immer nur eine Rute pro Person, die dann selbst die Erlaubnis zum Raubfischangeln erworben hat, erlaubt.

Naja solange der Barsch nicht geschont ist, ist es eine Auslegungssache. Der Kontrolleur kann dir vorwerfen das du es damit auch auf Hecht abgesehn hast, so zumindest meine Erfahrungen. Auf der sicheren Seite bist du im Endeffekt nie ... nen Versuch mit Kleinstködern aber sicherlich kein Problem.

Mal noch ne andre Frage, ab wann kann man diese Prüfung in Brandenburg eigtl machen???

MfG Headbanger
 

franki83

Twitch-Titan
Registriert
15. Januar 2010
Beiträge
59
Punkte Reaktionen
0
wenn du wie ich verstehe im besitz eines bundesfischereischein bist darfst du auf jeden fall deinen kollegen begleiten und er darf wenn nicht anders auf dem jahresschein vermerkt auch mit einer rute fischen!wenn dein kollege nur nen tages,wochenkarte für jugendliche hat ist es extra vermerkt!bei uns dürfen jugendfischereischein inhaber z.b. keine drillinge verwenden also spinner wobbler nur mit einzelhaken!!!!
hoffe es hilft dir weiter
 

Stinte

Echo-Orakel
Themenstarter
Registriert
7. Oktober 2009
Beiträge
120
Punkte Reaktionen
0
Er hat ja keinen Jahreschein!Ich dachte er könnte mit meinem Jahresschein angeln!Geht das??

MFG Stinte
 

kleineFische

Echo-Orakel
Registriert
31. August 2009
Beiträge
174
Punkte Reaktionen
0
Angelkarten sind normalerweise nicht übertragbar und ausserdem brauchst du den ja selber, oder? Wirst ja selbst auch angeln wollen :wink:
Gruß
kleineFische
 

schwarze-kerze

Finesse-Fux
Gesperrt
Registriert
14. Mai 2009
Beiträge
1.097
Punkte Reaktionen
2
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren,daß du den Schein entweder nicht real bekommen hast,oder du hast alles stur auswendig gepaukt und nicht viel begriffen .Diese Themen werden normalerweise alle behandelt und besprochen .Wenn du deinen Führerschein auch so machst ,prost Mahlzeit .Keine Angst du bist in deinem Alter nicht der Einzige ,sondern in guter Gesllschaft.Nicht wahr La Spezialo .
 

angeljoe2008

Master-Caster
Registriert
25. März 2008
Beiträge
616
Punkte Reaktionen
1
Ort
Berlin
Website
Website besuchen
Zu Brandenburg: Durch Neuregelungen gibt es inzwischen ja die Möglichkeit einen Friedfisch-Fischereischein gänzlich ohne Prüfung o.ä. zu erwerben. Kostenpunkt: 12 Euro. Damit kann man dann eine Friedfischkarte für das jeweilige Gewässer erwerben. Die Variante für Jugendliche kostet dabei lediglich 2,50 Euro. Zusammen mit einer günstigen Jahreskarte kann man dann den fridlichen Fischen für unter 20 Euro und von jetzt auf gleich nachstellen.
Das ist eine enorme Erleichterung für den Einstieg in das Angeln und damit kann man auch mal unkompliziert ausprobieren, ob die Flossenjagd einem zusagt. Alles einfach z.B. im Angelladen zu erledigen.
Trotzdem sollte man sich zumindest soweit informieren, dass kein Schaden an der Natur entsteht und z.B. winzige Satzkarpfen o.ä. abgeschlagen werden.
Leider sind die Regelungen bei den regulären Fischereischeinen und den Jugendfischereischeinen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Im Zweifel kann man aber hierzu auch immer das zuständige Fischereiamt anrufen.
Beste Grüße und ein dickes Petri.
 

franki83

Twitch-Titan
Registriert
15. Januar 2010
Beiträge
59
Punkte Reaktionen
0
der jahresschein zählt nur für dich also jeder eine rute geht nicht!!!
dein kumpel muß sich mindestens nen tagesschein zulegen!
 

Oben