der Nabu, der Kormoran und die Doppelmoral

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DJTMichel

Keschergehilfe
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27. August 2010
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Moin,

ich mag Euch nicht mit alten Kamellen langweilen, habe deshalb vorher die SuFu gefragt. Im Angelfforum dahin verschoben wo es die wenigsten finden können. Sollte es hier doch schon mal aufgetaucht sein, seid mir nicht böse. Schade daß es nicht erlaubt ist, solche "Hobbytierschützer" ganz weit weg zu schicken, ohne Rückfahrkarte! Leute, die mich dumm machen wollen, mag ich nicht!

aber lest selbst im Original:

Kormoran: Vogel des Jahres 2010 bringt den NABU in Erklärungsnot

Teltow-Ruhlsdorf: Im Zusammenhang mit der Wahl des Kormorans zum Vogel des Jahres 2010 hatte der NABU die jährlich 15.000 Abschüsse von Kormoranen als beschämend bezeichnet und ein Ende der Vergrämungsabschüsse gefordert. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich interessant, wie der NABU in seiner eigenen Teichwirtschaft, der Blumberger Mühle, mit dem Problem Kormoran umgeht. Das rbb-Fernsehen hat nachgefragt und erhielt die überraschende Antwort, dass man das Problem ins Ausland delegiert hat.

Anlässlich der Bekanntgabe, dass der Kormoran zum Vogel des Jahres 2010 gewählt wurde, haben NABU und LBV die nach eigenen Angaben jährlich bis zu 15.000 Vergrämungsabschüsse von Kormoranen als beschämend bezeichnet und deren Beendigung gefordert. Laut NABU und LBV gäbe es Alternativen, um zum Beispiel die Satzfischbestände in Teichwirtschaften auch ohne Abschüsse wirksam vor dem Kormoran zu schützen.
Da der NABU mit der Blumberger Mühle im Nordosten des Landes Brandenburg selbst eine Karpfenteichwirtschaft besitzt, liegt es nahe, sich dort nach den angeblichen Lösungen für das Kormoranproblem zu erkundigen. Das tat das rbb-Fernsehen und bekam die überraschende Antwort, dass man das Problem von den Teichen der Blumberger Mühle in das Teichgebiet eines tschechischen Satzfischlieferanten delegiert hat. Weil der NABU in der Blumberger Mühle keine Vergrämung der Kormorane durch Abschüsse zulässt, ist die früher dort erfolgreich praktizierte Satzfischaufzucht heute nicht mehr möglich. Um dennoch die Teiche bewirtschaften zu können, ist der Zukauf von Satzfischen in einer Größe erforderlich, die vom Kormoran nicht mehr bewältigt werden kann. Weil in Deutschland wegen der Schäden durch Kormorane ein genereller Mangel an Satzfischen herrscht, ist man auf einen tschechischen Lieferanten ausgewichen. So werden seit dem Jahr 2000 jährlich zwischen 60 und 65 Tonnen Satzkarpfen quer durch Europa in die Teiche der Blumberger Mühle kutschiert. Liefern kann der Teichwirt aus Tschechien diese Satzfische nur, weil in seinem Teichgebiet ständig mehrere Mitarbeiter mit der Waffe unterwegs sind und konsequent gegen einfliegende Kormorane vorgehen. Im Interview mit Brandenburg aktuell verteidigte Wolfgang Mädlow, Geschäftsführer des NABU Brandenburg, die Praxis des Importes von Satzfischen aus Ländern, in denen der Kormoran angeblich einen geringeren Schutzstatus hätte. Da die Tschechische Republik Mitglied der EU ist, gilt auch dort die EU-Vogelschutzrichtlinie. Der Kormoran geniesst somit in Tschechien den gleichen Schutzstatus, wie in Deutschland und den übrigen EU-Mitgliedsstaaten.

Mitarbeiter des NABU und des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin äußerten gestern gegenüber dem Landesfischereiverband, dass ein Vorgehen gegen den Kormoran im Bereich der Blumberger Mühle nicht vorstellbar wäre. Schließlich wären Vergrämungsabschüsse auf Kormorane den Besuchern des NABU-Schulungszentrums und der zugehörigen Teichanlage nicht zu vermitteln. In der Blumberger Mühle hätte man es deshalb mit einer besonderen Situation zu tun, mit der die gegenwärtige Praxis des Importierens von Satzfischen aus dem Ausland gerechtfertigt sei. Für diese Haltung hat der Landesfischereiverband Brandenburg / Berlin e.V. natürlich vollstes Verständnis. Es ist Hobbyornithologen ganz sicher nicht zuzumuten, dass man sie mit der bitteren Realität konfrontiert und ihnen erklärt, dass der Kormoran tatsächlich massive Schäden anrichtet und auch der NABU entgegen anders lautender Darstellungen keinerlei Patentrezepte für eine zufrieden stellende Lösung parat hat.

Der NABU agiert in Sachen Kormoran ganz offensichtlich nach dem Sankt-Florian-Prinzip, ist sich jedoch nicht zu schade, gleichzeitig die Vergrämungsabschüsse an deutschen Teichwirtschaften scharf zu kritisieren.
Hintergrundinformationen:
Der bis Ende der 80'er Jahre vergleichsweise seltene Kormoran legt in der Folge intensiver Schutzbemühungen und drastisch reduzierter Umweltbelastungen einen gewaltigen Populationszuwachs an den Tag. Von knapp 11.000 Brutvögeln im Jahr 1989 steigt der Bestand kontinuierlich an und erreichte im Jahr 2008 fast die Marke von 50.000 brütenden Vögeln. Mit dem Brutgeschäft beginnen Kormorane ab dem dritten Lebensjahr. Bezieht man die noch nicht am Brutgeschäft beteiligten Vögel mit ein, leben in Deutschland gegenwärtig etwa 140.000 Kormorane. Hinzu kommt eine Vielzahl von Durchzüglern und Wintergästen, die sich von September bis März an unseren Gewässern aufhalten.
Mit dem Anwachsen der Kormoranbestände in Europa wird es seit Anfang der 90er Jahre immer schwieriger, die Satzfischbestände in Teichwirtschaften vor dem Zugriff der Vögel zu schützen. Besonders betroffen sind Karpfen im zweiten der insgesamt drei Aufzuchtjahre. In dieser Altersstufe liegt ihr Stückgewicht zwischen 50 und 500 Gramm. Damit sind sie wahre Appetithappen für den Kormoran. Die Verlustrate allein im zweiten Aufzuchtjahr hat sich trotz der intensivierten Vergrämungsabschüsse von den normalen 20 bis 30% auf mehr als 60% gesteigert. Damit bleiben den Teichwirten am Jahresende weniger als 50% der eigentlich benötigten Satzfische für das dritte Aufzuchtjahr. Die daraus resultierenden Schäden belaufen sich für das Jahr 2008 allein im Land Brandenburg auf 1,2 Mio. €. Diesen Schaden begleichen die Teichwirte aus ihrer eigenen Tasche. Der jährliche Erlös der Brandenburger Teichwirte liegt bei 3,7 Mio. €. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, welche Dimension die Schäden inzwischen erreicht haben.
Alle bisher getesteten Abwehrmöglichkeiten an den Teichen selbst, führen bei erheblichen Kosten und ebenso erheblichen ökologischen Nebenwirkungen nur zu einer teilweisen Verringerung der Schäden. Das Einhausen von Teichen zur Abwehr nicht nur von Kormoranen hat sich in Untersuchungen des Landesumweltamtes Brandenburg im Jahr 1996 als die noch effektivste Methode erwiesen. Nachteile sind neben den entstehenden Investitionskosten von ca. 15.000 Euro / Hektar auch die Wirkungen auf andere Vogelarten, die dann ebenfalls den Teich nicht mehr als Lebensraum nutzen können. Wollte man nur 50% der insgesamt mehr als 4000 Hektar Teichfläche durch solche Einhausungen schützen, bräuchte es 30 Mio. Euro zuzüglich der anfallenden Unterhaltungskosten. Damit ist diese Methode schon aus rein finanzieller Sicht nicht realisierbar. Was momentan bleibt, sind Vergrämungsabschüsse in der bisherigen Form. Auch sie verursachen erheblichen Aufwand, verhindern die Schäden in den Fischbeständen nur teilweise und wirken sich nachteilig auf andere Tierarten aus.
Von insgesamt 1195 Vergrämungsabschüssen im Jahr 2007 entfielen 1008 Abschüsse auf Karpfenteiche und 187 Abschüsse auf natürliche Gewässer. Auch im Jahr 2008 mit insgesamt 997 Vergrämungsabschüssen lag der Schwerpunkt mit 942 Abschüssen bei den Karpfenteichen, wogegen nur 55 Kormorane an natürlichen Gewässern geschossen wurden. Diese Zahlen zeigen, wo der Schuh tatsächlich drückt. Wer diese Abschüsse kritisiert, sollte in der Lage sein, umsetzbare Alternativen aufzuzeigen. Wer im Land Brandenburg weiter in Teichlandschaften tatsächlich bedrohte Tierarten schützen möchte, sollte umgehend aufhören, in Sachen Kormoran um den heißen Brei herum zu reden. Ohne die Vergrämungsabschüsse wäre Teichwirtschaft heute lediglich Vogelfütterung. Auch mit den genehmigten Vergrämungsabschüssen sind die Schäden noch so hoch, dass den Betrieben die wirtschaftliche Basis entzogen wird. Die logische Konsequenz ist, ein nachhaltiges Management für den Kormoran zu entwickeln und umzusetzen.



Gruß
Michel

PS: wer in Niedersachsen Probleme mit dem diesjährigen Vogel des Jahres (na ja, im Jahr 2009 war auch die Birke Baum des Jahres...) hat, sollte sich mit dieser Infoan den zuständigen Jagdausübungsberechtigten wenden. In den übrigen Bundesländern muß die Gesetzeslage erfragt werden.
 

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