Catch & Release verboten???

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thomas-barschfan

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Hallo Alarmer,
eure Meinung bitte.

Catch & Release praktiziere ich fast immer, hin und wieder nehme ich mal ein paar Barsche mit für die Pfanne. Aber sonst setze ich die Fische immer vorsichtig zurück.
Meine Frage: Im Hessischen Fischereigesetz steht
Zitat: "Ordnungswiedrig handelt ferner, wer Fischen in der vorgefassten
Absicht nachstellt, sie ohne vernünftigen Grund wieder auszusetzen"

Wie versteht ihr das? Das C&R grundsätzlich verboten ist?
Wer will beurteilen welche vorgefasste Absicht ich habe?

Was meint ihr?

Für eine Antwort wäre ich dankbar
:roll: [/b]
 

thomas

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Wenn du mit dem erklärten Willen fischen gehst, jeden Fisch zu releasen wäre das verboten, leider...
Ist halt immer Auslegungssache und eine Frage der Begründung, z.B. warst du auf eine andere Fischart aus, der Fisch war zu groß/klein, die gefangene Fischart ist hier selten/bedroht...
Ich bin ja auch aus Hessen, betrifft mich alsogenauso, aber bis jetzt hat sich keiner deswegen beschwert, kann aber schon irgendwann mal vorkommen :roll:
 

Thomsen

Gummipapst
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Echtes C&R ist nicht leider untersagt, sondern durchaus vernunftgemäß....Fische sind Wirbeltiere wie wir alle übrigens auch...

Damit soll Missbrauch verhindert werden....das Angeln wird sicherlich nicht verboten, aber eine sportfischereiliche Grundeinstellung, die ich persönlich als vernünftig empfinde, wird gesetzestextlich explizit vorausgesetzt...also eine Einschränkung der Intention bei Beginn der Handlungen.

Für alle anderen, dadurch ausgeklammerten, Kollegen gibt es diverse Möglichkeiten, sich mit ihres- oder andersgleichen zu messen...

Das nennt sich dann zwar ebenfalls meist Sport, führt aber nicht zwangsläufig zu Beschädigung oder Tod des 'Kontrahenten'....


Thomas
 

clausborn

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Ich befürchte das die "Gesellschaft" uns Angler in Zukunft immer mehr an den Pranger stellen wird.

Meiner Meinung nach wird das C&R irgendwann journalistisch aufgegriffen und schlecht gemacht.

Die einzige Chance unsere Leidenschaft zu frönen wird dann sein: "Wir fangen Fische um ein hochwertiges Nahrungsmittel zu erhalten".
 

pechi24

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Nur weil jemand jeden Fisch gern zurücksetzen will, hat er doch nicht gleich Egoprobleme. Das ist einzig und allein eine Einstellungssache.

Wenn jemand halt mehr Freude daran hat dem Fang beim Wegschwimmen zuzusehen und ihn nicht total fleckig und verkrümmt ins Waschbecken zu Hause legen will, dann sei es ihm vergönnt.

Und wer vielleicht gummierte Kescher nutz, sich seine Hände bei der Handlandung kaputt macht, seine Klamotten einsaut um den Fisch nicht über Dreck zu ziehen und an Montagen bastelt, die den Fisch möglichst wenig Schaden zufügen, den würde ich persönlich nicht als Tierquäler bezeichnen.

Jeder Angler der sein Hobby so praktiziert (und sei es nur aus der Freude am Fang), der fügt den Fischen nichtmal 10% der Qualen eines ganz normalen Durchschnittsangler zu.

Bei der Passage in dem genannten Gesetz, würde ich mich im Zweifel nicht dabei erwischen lassen. Ich denke mal nicht, dass die Behörden die eigene Argumentation wirklich interessiert.
 

thomas-barschfan

Echo-Orakel
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ich habe meine Angelprüfung erst letztes Jahr abgelegt. Aber in dem Vorbe-
reitungs-Lehrgang wurden solche Themen Überhaupt nicht behandelt.
Ich bin auch der Meinung das man vieles Lernen muß, daß in der Praxis kaum zu gebrauchen ist.
:roll:
 

Thomsen

Gummipapst
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pechi24 schrieb:
Jeder Angler der sein Hobby so praktiziert (und sei es nur aus der Freude am Fang), der fügt den Fischen nichtmal 10% der Qualen eines ganz normalen Durchschnittsangler zu.

Reines Wunschdenken....

Ein Angler, der prinzipiell keine Fische entnehmen will, ist für mich ein Paradoxon.

Kennst Du einen Jäger, der absichtlich nen Meter danebenschießt, weil das reine Anvisieren in freier Natur so anregend ist?
Oder zur 'Bestandspflege' nur Betäubungsmunition nutzt, weil er so öfters einen Kapitalen-Blattschuß abgeben kann ?


Thomas
 

bundyman

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thomas-barschfan schrieb:
ich habe meine Angelprüfung erst letztes Jahr abgelegt. Aber in dem Vorbe-
reitungs-Lehrgang wurden solche Themen Überhaupt nicht behandelt.
Ich bin auch der Meinung das man vieles Lernen muß, daß in der Praxis kaum zu gebrauchen ist.

Ick hab meinen Schein auch erst ein paar Jahre, aber was auf diesem Lehrgang gelehrt wurde, hat überhaupt nichts mit der Praxis zu tun.
Das ist reine Geldschneiderei und sinnlosestes Zeitabsitzen.
Daher kann ick die Argumente der Angelscheinprüfungsbefürworter (aus dem Faden mit dem Touristenfischereischein) überhaupt nicht nachvollziehen. Diese Prüfung (zumindest hier in Berlin) ist der absolute Witz und gehört entweder grundlegend geändert oder ganz abgeschaft, denn so wie der jetzt abläuft, bringt er lernwilligen Angelanfängern (wie mir auch) absolut Nullwissen.
 

WoodyX6

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Ich empfand die Prüfung bzw. die Lehrgänge auch etwas langwiedrig.
Oder anders ausgedrückt, man hätte das Wissen in kürzerer Zeit vermitteln können.
Allerdings konnte man (incl. mir) auch etwas dazulernen, wenn auch nicht viel...Vorraussetzung dafür :arrow: zuhören :wink: :lol:
 

bundyman

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WoodyX6 schrieb:
Allerdings konnte man (incl. mir) auch etwas dazulernen, wenn auch nicht viel...Vorraussetzung dafür :arrow: zuhören :wink: :lol:

Ja genau. Ick hab da auch gelernt (und sogar behalten!) was eine Gewässerordnung ist, was sie (so im groben) beinhaltet und wo sie überall gültig ist und wo nicht :wink: , aber was nutzt einem das am Wasser? :roll:
 

Thomsen

Gummipapst
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Konntet ihr vernünftig ein KFZ steuern, als ihr eure Führerscheinprüfung abgelegt hattet?

Ich nicht...nu klappt's aber schon seit längerer Zeit passabel, das gilt auch für's Angeln.

Im Verkehrsschilderwald gibt's unsinnige oder sich widersprechende Vorschriften....ebenso an Gewässern.
Jeder muss sich seinen Weg selbst suchen, ihn finden und befahren....möglichst ohne Unfälle.


Thomas
 

bundyman

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Thomsen schrieb:
Konntet ihr vernünftig ein KFZ steuern, als ihr eure Führerscheinprüfung abgelegt hattet?

Wie jeder Vergleich, auch dieser, ein gewaltig hinkender.
Du würdest ohne Führerscheinprüfung kein KFZ vernünftig steuern können?
Dito mit der Angelei. Nichts was ick da lernen mußte, nutzt mir heutzutage am Wasser. Wat ick jetzt (so leidlich) kann, kann ick, weil mir erfahrne Leute zeigen wie es gehen kann und der Rest is 'learning by doing'.

:wink:
 

Thomsen

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Nu, die erste Praxis habe ich aus den Fahrstunden, dann nach Prüfung gab's den Schein....ein guter Fahrer bin ich erst später geworden.

So ist's auch beim Angeln und der dazugehörigen Prüfung: erst wird ein theoretischer/praktischer Grundstock angelegt, der dann später durch häufige Praxis immer weiter verfeinert wird.

Und rechtlich ist beides ähnlich geregelt: ohne Schein keine Betätigung auf dem Feld...

Sonen offensichtlichen Pferdefuß hat der Vergleich also nich.... :wink:

Thomas
 

balli_balu

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C&R, finde ich persönlich sinnvoll. vorraussetzung, fisch nicht verletzt .und und ..........., schon oft genug beschrieben.

habe in der "fisch & fang ", Ausgabe April, noch das Interview von Roland Lorkowski im Kopf.
Dort heißt es: ".... ist es nach dem BGB § 854 Abs. 1 sogar vorgeschrieben, dass ein Fisch, der nicht der Willensrichtung des Anglers entspricht und wenn der Aneignungswille fehlt, möglichst schnell und schonend zurückgesetzt werden muss." Die Meinung vom Autor klingt für mich allemal logisch.

Also ich werde mit Sicherheit weiterhion C&R betreiben.

Grüße an alle

Jan
 

bundyman

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Schonmal den zitierten Artikel im BGB nachgeschlagen? Sicher nicht, denn dann würdest du erkennen, dass die Aussage Lorkowskys rein subjektive Auslegung ohne jedwede juristische Grundlage ist. Und da seine Aussage vor Gericht keinerlei Bestand hat, wäre ein berufen deinerseits auf ebendiesen Artikel eine ziemlich gewagte Sache!
Ick hab dat im F&F Forum auch schon vorgetragen und in der neuesten Ausgabe von F&F ist ein ziemlich ähnlich lautender Leserbrief...
So du dich wirklich im Ernstfall darauf berufen willst, begibst du dich auf extrem dünnes Eis.

Hier mal besagter Absatz:
---------------------------------------------------------------
§ 854
Erwerb des Besitzes

(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
---------------------------------------------------------------

Und sage nicht, dass du daraus das selbe rausliest, wie Lorkowsky...
 

Phild

Angellateinschüler
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Ich finde diese juristische Diskussion etwas realitätsfremd.Ich bin in zwei Vereinen und in beiden gibt es eine Gewässerordnung.Da ist geregelt,was erlaubt und was verboten ist.
In beiden Gewässerordnungen steht ganz klar ohne wenn und aber---
Jeder maßige Fisch ist sofort nach dem Fang waidgerecht zu betäuben und zu töten--
C&R ist also eindeutig verboten!!
Gibt es hier noch andere Vereinsmitglieder,die ein ähnliches Problem haben?
 

andi72

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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bei uns gilt das auch so - , nur kann man eben durch die
aussage das es der falsche zielfisch ist die sache etwas
umgehen - besser funzt das ohne maßband - da war er
eben nich maßig / oder doch ??? - im zweifel für den fisch ...

selbst wenn der fisch maßig war ,wie beweisen ?? (wenn er wieder schwimmt)
-> umkehrschluß zu geknüppelten untermaßigen
...nur eben ohne beweis...
 

Phild

Angellateinschüler
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Hallo andi72

die Idee ist gut.Gar nicht erst messen,sondern schnell wieder rein.Dann war er untermaßig.
 

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