Catch & Release: legal, illegal, fatal? Vortrag von Dr. Robert Arlinghaus

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- Boris -

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Die Brandenburger Gewässerordung (14:30min) ist einfach die beste in ganz Deutschland... :)

Neben der sinnvollen Formulierung bzgl der Entnahme bzw bzgl des Zurücksetzens, bietet diese auch Junganglern ab 8 Jahren die Möglichkeit selbstständig (ohne Begleitung) angeln zu gehen, hat eine sinnvolle Regelung zu den Schonzeiten (gestaffelt) und setzt sehr stark auf Eigenverantwortung der Angler. Wenn's nach mir ginge, sollten sich sämtliche Bundesländer diese Gewässerordung zum Vorbild nehmen.

Schön, dass er auch den üblichen vorauseilenden Gehorsam anspricht :tonguewink: - der größte Feind des Anglers sind nämlich immer noch die Angler selbst...
 

ranseier

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... setzt sehr stark auf Eigenverantwortung der Angler.

Das funktioniert in Bayern nicht. Da sind die Verantwortlichen der Meinung, dass der Angler viel zu dumm dafür ist. Das muss schon weiterhin geregelt werden, sonst könnte ja jeder machen was er will. So schauts leider bei uns aus.

Grundsätzlich fände ich eine bundesweit einheitliche Regelung, so wie von dir vorgeschlagen, gut. Die Stärkung der Eigenverantwortung der Angler mit all seinen Konsequenzen wäre vermutlich der erste Schritt zu einem bewussten Umgang mit der Natur.

Aber warum sollten sich 16 Ministerien, Verbände und Behörden selbst abschaffen, liegt leider nicht in deren Interesse.

ranseier
 

NorbertF

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Das funktioniert in Bayern nicht. Da sind die Verantwortlichen der Meinung, dass der Angler viel zu dumm dafür ist. Das muss schon weiterhin geregelt werden, sonst könnte ja jeder machen was er will. So schauts leider bei uns aus.

Du solltest das Video ankucken, es wird auch auf Bayern eingegangen. Auch dort gibt es kein C&R Verbot. Kucks an, ist gut erklärt was Sachlage ist.
 

ranseier

Gummipapst
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Mir ist die rechtliche Lage in Bayern durchaus klar und genau wie Arlinghaus ausführt: C&R ist in Bayern durchaus möglich, jedoch hat der Angler keine frei Entscheidungswahl, sondern nur der Fischereiausübungsberechtigte könnte Vorgaben machen. Gegen diese Vorgaben sollte er sich jedoch (bei der Fischereibehörde) absichern.

Wie bereits gesagt, in Bayern hält man den Angler für dumm und inkompetent eigene Entscheidungen zu treffen.

ranseier
 

NorbertF

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Da ist aber dann Dein Fischereiausübungsberechtigter / Verein der Depp bei dem Du Dich beschweren musst, Bayern kann da nichts dafür.
Ich bin auch noch in Bayern in einem Verein (aus Nostalgiegründen) und dieser schreibt das alles abknüppeln NICHT vor, so wie leider die meisten anderen.
 

Chiemseebarsch

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Ich muss da leider widersprechen, nach einem Telefonat mit der LFA Starnberg wurde ich von einem Dr. Soundso (ich weiß noch wie er heißt, schreibs aber nicht hier rein) auf meine Nachfrage nach einem Entnahmefenster z.B. für Hecht mit folgenden Worten belehrt: "Das ist verboten, das wäre ja C&R. So etwas ist Tierquälerei und geht gar nicht. Wer so etwas macht verstößt gegen das Gesetz. Außerdem ist der Hecht keine bedrohte Fischart."
Thema durch. Und an dem Ton und Verlauf des weiteren Gesprächs war klar dass die da keinerlei Spaß verstehen.

Dazu kann ich mich an einen Artikel über eine Podiumsdiskussion mit div. Experten auf einer Angelmesse über dieses Thema erinnern, dort wurde so etwas losgelassen wie: C&R würde wegen der Tierquälerei bei der deutschen keinerlei Verständnis finden.
Tja, PETRA lässt grüßen :rage:

So viel zum rechtlichen in Bayern...
 

- Boris -

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Deswegen fand ich es auch schön, dass der Arlinghaus explizit den vorauseilenden Gehorsam als Problem benannt hat. Die Fischereirechteinhabern wiegen sich lieber in Sicherheit, sofern es nicht unbedingt ihren Interessen entgegen steht. Dabei machen die Brandenburger eigentlich bereits vor, wie es auch anders gehen könnte.
 

captn-ahab

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@chiemsee

Und genau so etwas hätte ich dann schriftlich von dem Herrn Dr (hc?) bestätigt haben wollen.
Sollte ja kein Problem sein wenn er sich so sicher ist. Das da ne Quellenangabe dabei ist versteht sich. Will er nicht? Bitte ihr Vorgesetzter
 

Angelspass

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Das da ne Quellenangabe dabei ist versteht sich.
Ist ganz einfach:
§ 17 und §18 Tierschutzgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__18.html

Ob wir das gut finden oder nicht, es ist so wie es ist, da braucht ein "Dr. Soundso" gar keine Quelle angeben weil er davon ausgehen muss das der Inhalt jedem Angler bekannt ist.

Die Fischereirechteinhabern wiegen sich lieber in Sicherheit, sofern es nicht unbedingt ihren Interessen entgegen steht.
Der Ermessensspielraum für die Fischereirechteinhaber ist sicherlich in engen Grenzen vorhanden, aber die Grauzone ist sehr sehr diffus und Abweichungen von §17 und §18 des Tierschutzgesetzes machen eine stichhaltige Bergündung nunmal zwingend erforderlich.

Keine Frage das man da vieles besser machen könnte, sollte, müsste, aus Sicht der Angler.

André
 

- Boris -

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Der Ermessensspielraum für die Fischereirechteinhaber ist sicherlich in engen Grenzen vorhanden, aber die Grauzone ist sehr sehr diffus und Abweichungen von §17 und §18 des Tierschutzgesetzes machen eine stichhaltige Bergündung nunmal zwingend erforderlich.

Der Spielraum ist in Bayern aber genauso groß wie in Niedersachsen oder Brandenburg - und dennoch wird dieser ganz unterschiedlich genutzt.
 

Chiemseebarsch

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@chiemsee

Und genau so etwas hätte ich dann schriftlich von dem Herrn Dr (hc?) bestätigt haben wollen.
Sollte ja kein Problem sein wenn er sich so sicher ist. Das da ne Quellenangabe dabei ist versteht sich. Will er nicht? Bitte ihr Vorgesetzter

Da gibt es nur noch einen über dem. Und keine Sorge, ich würde da schon nachhaken, aber durch Jahrelange Vorstandsarbeit im Verein weiß ich dass da nix zu machen ist. Unser Gewässerwart war dieses Jahr 2 Wochen in Starnberg auf Lehrgang und hat den Aufseher und Gewässerwart gemacht. Da hatte er auch genügend Möglichkeiten sich mit den Leuten dort auszutauschen.

Wie @ranseier schon schreibt, hier ticken die Uhren anders: Ein Fisch ist zum Essen da. Nicht zum Spaß. Ende.
Und wie auch in dem verlinkten Beitrag steht, das sind nur ein paar Fische. Hechte, Barsche und Karpfen gehören nicht und werden auch mit Sicherheit noch sehr lange Zeit nicht zu schützenwerten Fischen.

Ob ICH das jetzt gut finde steht auf einem anderen Blatt, das behalte ich aber für mich.

EDIT:
Hier am Chiemsee könnte man zum Beispiel die Seeforelle und den Schied für das von ranseier verlinkte Programm mit aufnehmen. Seeforellen werden hier seit Jahren wieder eingesetzt und es wird versucht wieder einen guten Bestand bekommen.

Ich weiß jetzt schon was nächstes Jahr in der Erlaubniskarte NICHT drinsteht... :imp:
 
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ranseier

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Ich weiß jetzt schon was nächstes Jahr in der Erlaubniskarte NICHT drinsteht... :imp:

Und ich kann dir sagen, was bisher am Ammersee immer drin stand: "Hechtschonmaß und -schonzeit sind aufgehoben." :rage::rage: D.h. jeder Hecht ist zu entnehmen.

Legales C&R ist in Bayern mit den derzeitigen Verantwortlichen nur sehr sehr sehr eingeschränkt möglich, ich wüsste auch nicht wo das schon so umgesetzt ist. Natürlich kann jeder C&R mit den entsprechenden Begründungen (keine Verwertungsmöglichkeit, etc.) sein eigenes C&R betreiben (und betriebt es wahrscheinlich auch), jedoch immer mit der Gefahr sich mit der Obrigkeit anzulegen, d.h. eine Anzeige zu riskieren.

ranseier
 

Dominikk85

Barsch Vader
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die einzige Möglichkeit erwischt zu werden ist es doch Fotos zu veröffentlichen, bzw. es zu tun wenn ein aufseher direkt neben dir steht. selbst wenn ein aufseher aus der ferne zusieht kann er ja kaum sehen, dass es ein maßiger entnahmeplfichtiger fisch ist.

die sinnvollste lösung wäre es also wohl das nicht an die große glocke zu hängen.

ich finde es ja sowieso seltsam das das Thema C&R immer bei Raubfischen angesprochen wird, es hat doch niemand ein Problem wenn ein stipper seine brassen oder Rotaugen wieder reinwirft (die kann man ja auch gar nicht sinnvoll verwerten).
 

Maasspinner

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Holland, gleich an einem der Maasseen
die einzige Möglichkeit erwischt zu werden ist es doch Fotos zu veröffentlichen,.........
Wenn mir etwas dran liegen würde so würde ich ständig Bilder ins Netz stellen wo man sieht das ich einen Fisch zurück setze.
Solche Bilder müssten in Deutschland endlich zum ganz normalen Erscheinungsbild gehören, so wie in anderen Ländern auch.
Einfach keine Angabe zum Gewässer machen und nicht gerade den Kölner Dom im Hintergund mit ablichten und schon ist man auf der sichern Seite.
Mir muss man doch erst einmal beweisen das ich in Deutschland geangelt habe.
 

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