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Twitchbait Svenni

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Hi Leute,

musste in den letzen Jahren festellen dass in Berlin (spandau/tegel/reinickendorf) ein Wald gewachsen ist,
bestehend aus "Betreten Verboten, Eigentum vom Fischereiamt blablabla" Schildern.
Ich nehme mal den HZK und die Oberhavel als Beispiel!
An beiden Strecken findet man fast im 10 Meter Takt die besagten Schilder an JEDER zugänglichen Uferstelle!
Quasi an jedem Zugang zum Wasser steht so ein Schild,vom harmlosesten Platz bis hin zu den klassichen Spots wie Brücken etc.

Wie siehts dabei eigentlich aus, ist es für mich quasi als Angler nicht erlaubt 99.9% aller Spots vom Ufer aus zu beangeln?

Hat wer von euch Erfahrungen gemacht mit Kontrollen/Strafen/komische Geschichten.

Ich ignoriere diese Schilder seit Jahren habe jedoch immer das Gefühl mich nicht korrekt zu verhalten im Fall einer Kontrolle.

Mir ist klar das gewisse Gebiete und Schilfzonen geschützt bleiben sollen, allerdings finden sich diese Schilder zu hundertsten an JEDER zugänglichen Stelle am HZK und co. wieder!

Kürzlich meinte einer der alten Hasen am Kanal das man als Angler diese Schilder ignorieren kann,
da man als Angelkartenbesitzer Befugnis hat die Gebiete des Schifffahrt und Fischereiamtes zu betreten/benutzen.

Freu mich über Infos/Erfahrungen! TL!!!
 
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Also wenn Du die Schilder ohnehin seit Jahren ignorierst, watt haste 'n dann für'n Problem ??? :lol: ;)
Ick nehme mal an, Du meinst die Schilder vom Wasser-und Schifffahrtsamt die überall rumstehen.
Wenn'ste Dein Jewissen beruhigen möchtest und 'nem übereifrig, wichtigen Kontrolletti oder 'nem jelangweilten Entenpolizisten wat unter die Neese halten willst, dann drucke Dir DAS HIER aus.
Ansonsten findeste in der Gewässerordnung uff Seite 5 Punkt 7 'nen Psalm über Uferbetretungsrecht.
 

Twitchbait Svenni

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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genial, jenau sowatt hab ik jesucht!!!

ja mich kümmerts kaum da ja eh nie kontrolliert wird, allerdings wollt ich einfach mal klarheit haben bzw ein paar stories von den § enten Polizisten" hören !

Danke für die Antwort!
 

Barschbernd

Finesse-Fux
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Das Thema ist mir auch sehr gut bekannt (Sachsen-Anhalt, Elbe-Havel-Kanal, ebenfalls WSD-Ost). Beim Angeln unter einer Brücke, welche mit besagtem Schild gekennzeichnet ist, wurde ich von der Wasserschutzpolizei belehrt: "Sie dürfen hier zwar angeln, aber Sie dürfen hier nicht stehen. Dies gilt als erste Verwarnung. Bei nochmaligem Verstoß ist ein Ordnungsgeld von 10 EUR fällig. Ihre Personalien und Ihr Autokennzeichen..." (wurde fotografiert) "...halten wir deshalb vor."

In unserem Fischereigesetz und und in unserer Gewässerordnung habe ich nach eurem Hinweis eine fast identische Passage gefunden und werde mich dazu gleich mal an den Landesverband wenden.

Besten Dank für den Hinweis!!!
 
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Twitchbait Svenni

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Interessant Bernd!

Schreib doch mal hier rein wie die Geschichte dann zu Ende ging.

Genau so eine Situation wie Du sie dort beschreibst habe ich nämlich vorhergesehen.

In Berlin rechnet man einfach damit, wo doch 90 % aller Kontrolleure und Polizisten ausschließlich an abgelegnen Spots schlendernd unsere Steuergelder verschwenden!

Grüße!
 

Barschbernd

Finesse-Fux
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Mache ich, und habe mich auch noch an die zuständige WSV gewandt. Ich bin gespannt, ob ich von dort eine Antwort bekomme.
 

Dirtyrat

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Das wer wirklich mal interessant was dabei heraus gekommen ist!
Bin echt gespannt!
 

Barschbernd

Finesse-Fux
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Nein, mein Auto stand natürlich brav neben der Brücke (die entsprechend beschildert war) auf einem Parkplatz. Der eine Kollege hat aber gleich alles im Foto festgehalten und der andere hat mich belehrt.
 

FangFabrik

Echo-Orakel
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und wie soll man da angeln wenn man da nicht stehen darf?
 

Ladyfirestorm

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mona-angeln.jimdo.com
Was bin ich froh das ich bei den Kontrolleuren schon bekannt bin und meist ausgelassen werde wenn ich so lese wegen was die Verwarnungen aussprechen kann ich nur den Kopf schütteln .

Der Link ist klasse und auch gleich offline abgespeichert falls ich auch mal so einen erwische ;)
 

Barschbernd

Finesse-Fux
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und wie soll man da angeln wenn man da nicht stehen darf?
???...keine Ahnung, vom Boot aus geht es auch nicht, da man dort nicht ankern oder anlegen darf...

Sonst hatte ich übrigens bisher aber keine Probleme mit der WSP, sind immer nett und geben auch mal den einen oder anderen Tip. Und da bei uns doch etliche Schwarzangler an Kanal und Elbe ihre Kochtöpfe für die Ucha füllen, ist es ganz gut, dass die Jungs ständig präsänt sind.

Im übrigen ist mein Profilbild kurz vor der Kontrolle unter der besagten Brücke entstanden, ein echter Hotspot, gerade im Sommer. Es wäre schön, wenn ich da zukünftig wieder hin dürfte!
 

FangFabrik

Echo-Orakel
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dann nimm dir mal einen Stuhl mit vielleicht darf man da Ja sitzt ;-)
 

devild0g

Belly Burner
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und wie soll man da angeln wenn man da nicht stehen darf?

Geile Nummer!
Das ist ja ungefähr so, wie der Konsum von Drogen legal ist.....der Besitz allerdings strafbar.
(jetzt erklär mir einer, wie man was konsumieren kann, ohne es in diesem Moment zu besitzen!?)

Paradox aber so lässt sich das auch auf viele, viele andere Bereiche übertragen.

Willkommen in der BRD :D

Gib mal Info, wenn das Spektakel weitergeht...
 
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blankmaster

BA Guru
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"Sie dürfen hier zwar angeln, aber Sie dürfen hier nicht stehen. (

:roll:

Für mich der Satz des Monats.

Nach artigem Bekunden, den Anweisungen selbstverständlich uneingeschränkt Folge zu leisten, hätte ich gefragt, wie denn diese Aussage zu verstehen ist - "stehen" im Sinne von körperlicher Anwesenheit ? Fiktives Angeln ?

Bin auf die ausstehenden Antworten der Behörden gespannt, bitte halte uns auf dem Laufenden.

Gruß

BM
 

Barschbernd

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So, ich habe eine Rückmeldung. Die Kollegen von der WSP lagen richtig:

"...das Uferbetretungsrecht steht dem Fischereiausübungsberechtigten nur dann zu, wen öffentlich-rechtliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Bei der Betriebsanlagenverordnung der WSD-Ost handelt es sich um eine solche Vorschrift. Dem eingefügten Schriftwechsel können Sie entnehmen, dass Angler Fußgängern gleichgestellt sind, aber nur Grundstücke benutzen dürfen, die durch eine entsprechende Beschilderung für Fußgänger und Radfahrer freigegeben sind. Es kommt also auf die Beschilderung vor Ort an."

Bis 2010 waren Angler noch von diesem Verbot in der Verordnung ausgenommen.

An die Berliner Jungs, bei Euch lautet es auch: "Fischereiausübungsberechtigte und ihre Helfer sind befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schiffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Fischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften, insbesondere solche zum Schutz von Natur und Landschaft, nicht entgegenstehen. "

VG Barschbernd
 

Twitchbait Svenni

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Na da kann ich als Berliner ja weiterhin meine Kletteraktionen "auf eigene Gefahr" durchziehen.
Beruhigt mich ein wenig!

Schade das es wohl in deiner Region etwas strenger gehalten wird, allerdings könnte man hier heutzutage praktisch nicht mehr angeln gehen,
da an diesen Schildern im Vergleich zu anderen Dingen eindeutig nicht gespart wird!

Danke fürs Übermitteln!
 

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