Bellyboaten auf dem Main...

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fish_hard

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Hallo zusammen,
habe gelesen, dass ein paar hier mit dem Belly über den Neckar ziehen.
Nun möchte ich mit dem Bellyboat auf den Main, langsame Strömung bzw kaum Strömung in den warmen Monaten.
Woher bekomm ich die Info, obs erlaubt oder verboten ist???
War von euch schon mal jemand mit dem Belly auf dem Main?

Danke euch schon mal vorab :wink:
 

jackazz12

Gummipapst
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Hallo...also ich wüsste keinen Grund warum das verboten sein sollte! Wenn dort andere Boote fahren ist das BB wohl auch ok, es sei denn es ist ausdrücklich verboten. :D
 

hansi61

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Angeln nur vom verankerten Boot bis 3 Meter vom Ufer . Mit dem treibenden Belly das keine Registriernummer besitzt nicht mal daran zu denken (Versicherungsfrage)
 

taxel

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Hallo Angelkiste,

auf dem Main bei FFM ist angeln vom Boot verboten. Das gilt auch für am Ufer befestigte Boote. Und Bellys machen da wohl keine Ausnahme ...

Gruß

Axel
 

jackazz12

Gummipapst
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hansi61 schrieb:
Angeln nur vom verankerten Boot bis 3 Meter vom Ufer . Mit dem treibenden Belly das keine Registriernummer besitzt nicht mal daran zu denken (Versicherungsfrage)

Belly hat kein Motor--> Warum Registrieren? Und außerdem schonmal dran gedacht, dass man nen Anker benutzen kann? Auch vom Belly... :roll:
 

godfather

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jackazz12 schrieb:
Belly hat kein Motor--> Warum Registrieren? ...


weil es sich evtl um eine bundesschiffahrtsstrasse handelt. :wink:

darfst ja auch nicht mit einem tretroller auf der autogahn rumfahren - noch nicht mal auf dem standstreifen. :mrgreen:
 

hansi61

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Heinzmann, nicht böse sein aber lese den Auszug richtig . Du nimmst mit dem Boot am Verkehr teil .( Auf dem Fahrrad wird dir auch der Führeschein entzogen wen du besoffen fährst )
 

godfather

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finde es immer schwierig in solch einem forum rechtsfragen verbindlich zu diskutieren. ich kann also nur meine persönliche interpretation der lage wiedergeben. :wink:

@heinzmann: aus deinem link wird für mich nur ersichtlich, dass man zum führen von fahrzeugen mit weniger als 3ps keinen führerschein braucht...

was m.e. stimmt, ist dass bellys keine amtliche kennzeichnung brauchen. ABER: sie müßen aussen mit ihren namen und innen mit namen und anschrift des eigentümers versehen sein wenn sie auf schifffahrtsstrassen unterwegs sind.

nachzulesen in dem Merkblatt für Wassersportler des entsprechenden bundesministeriums.
 

Heinzmann

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind Wasserfahrzeuge, die nach den Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßenordnung nicht wie Kleinfahrzeuge gelten:

* Wasserfahrzeuge, die gebaut oder eingerichtet sind, um andere Fahrzeuge als Kleinfahrzeuge zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen
* Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 12 Personen zugelassen sind
* Fähren
* schwimmende Geräte
* Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können
* Wasserfahrzeuge bis zu 5,50 m Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können
* Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) beträgt
* Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit "dienstlicher Kennzeichnung"
 

godfather

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@wm-heinz:schönes copy&paste - nur eben unvollständig. von mir aus kannst du es halten wie der pastor nolte, der machte es immer wie er wollte. :mrgreen:

allen anderen sei der komplette text des merkblattesempfohlen.
 

Heinzmann

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Entweder raff ich es nicht, oder du. :wink:

Da du mein Copy&Paste so toll findest, hier nochmal aus deinem Auszug.

Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht?
Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge,
ausgenommen
- „Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge, Beiboote)
,
- Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m,
- Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung,
- Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z.B. Fahrgastschiffe für
mehr als 12 Personen, Fähren),
- Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit „dienstlicher" Kennzeichnung.
Fahrzeuge, die der Verordnung nicht unterliegen, können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls
müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein.


Es geht doch hier um eine Registrierung eines Belly Bootes beim WSA und genau das muss man mit einem Belly nicht machen.

btw: Ich würde es begrüßen, wenn du künftig Kay oder Heinzmann zu mir sagst und nicht wm-heinz. Keine Ahnung, was das von dir soll.??? Danke.
 

Wolf

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Hallo,

was die Kennzeichnung anbelangt: es ist wie es godfather schon sagte (darum heißt der ja auch so :wink: ):

Bundesministerium für Verkehr schrieb:
Fahrzeuge, die der Verordnung nicht unterliegen, können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls
müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein
.

Fragt in der Praxis kein Mensch nach. Interessanter ist doch, ob das Angeln vom Boot erlaubt ist. Und wenn es verboten ist, ist's nicht erlaubt. Laut Duden ist das wohl so definiert.

Jetzt wird sicher gleich einer Aufschreien: ein Bellyboot ist ja gar kein Boot, das heißt bloß so, alles falsch weil das ist nämlich eine Schwimmhilfe! Früher oder später landet sowas mal vor Gericht (wie alles irgendwann mal da landet) und spätestens dann werden die Schwimmhilfebedürtigen zu Bootseignern umgetupft.

Daher: ich würde also nur mit dem Belly rauf, wenn das Angeln vom Boot aus erlaubt ist. Mit dem Verankern würde ich das genauso halten. Und auf die Kennzeichung würde ich großzügig verzichten, so lange bis doch mal einer von der WaPo auf den genialen Einfall kommt, Dich deswegen anzupfeifen.

Gruß,

Wolf
 

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