Barschangeln in der Hecht- und Zanderschonzeit

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grumic81

Echo-Orakel
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Hallo,

bei ein uns ist an den meisten Gewässern das angeln mit Kunstköder in der Schonzeit verboten.
Diese dauert teilweise bis zum 31.07. bei uns :x

Darum nen ich auf der Suche nach einer guten Alternative auf Barsch.
Wie geht ihr vor? Denn auf Ansitzangeln habe ich keine Lust ;), Kajak mit Echolot ist alles vorhanden ;)

Naturköder (Tauwurm oder gibt's noch Alternativen?)
Drop-Shot, Texas oder Caroliner-Rig, flexible Jigköpfe und Offsethaken?

Wie geht ihr vor? Das Problem sollten ja einige haben, oder bleibt ihr zu Hause oder wechselt die Zielfische oder Gewässer?

Gruß Mike
 

Maasspinner

Gummipapst
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Hi,
da habe ich ja noch Glück, bei mir in NL beträgt die Schonzeit knappe 2 Monate, die beinhaltet das Kunstköderverbot und auch das fischen mit Köfi oder Fischfetzen.
Früher habe ich in der Zeit immer auf Karpfen und Schleien im Vereinsgewässer gefischt, aber jetzt wo man in NL während der Schonzeit mit Wurm fischen darf angele ich lieber vom Boot aus mit DS und Wurm.
Wobei so ne ü50 Schleie am feinen Gerät ja auch richtig Spaß macht.
Aber der Aufwand ist mir zu groß, zum Vereinsgewässer musste ich 10 km fahren, das Boot liegt gleich vor der Türe, im Alter wird man fauler :mrgreen:
 

PM500X

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Aber der Aufwand ist mir zu groß, zum Vereinsgewässer musste ich 10 km fahren, das Boot liegt gleich vor der Türe, im Alter wird man fauler :mrgreen:

Und wir hier unten im Süden Baden-Württembergs fahren teilweise mindestens 1 Std zu den "Heim-Gewässern" :-(
 

Maasspinner

Gummipapst
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Holland, gleich an einem der Maasseen
Und wir hier unten im Süden Baden-Württembergs fahren teilweise mindestens 1 Std zu den "Heim-Gewässern" :-(


Hi,
naja, hatte schon Gründe das ich vor Jahren nach NL gezogen bin ;)
Extra erst ne Stunde fahren zu müssen wäre für mich unvorstellbar.
Ich gehe ja auch nur mal eben für ne halbe Stunde ans Wasser um ein paar Barsche zu ziehen so zwischen den Regenschauern :mrgreen:
 

sandroca

Barsch-King 2020
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Ich habe gestern den Höhepunkt der Willkühr erlebt. Obwohl in der Angelkarte nur auf die Hecht & Zanderschonzeit hingewiesen wird habe ich auf der Webseite folgenden Hinweis gefunden:

#########################################################
Grundsätzlich gilt : Den Anweisungen der Gewässerwarte ist folge zu leisten.

D.h. auch wenn etwas nicht speziell in der Gewässerordnung geregelt ist, so kann der Gewässerwart vor Ort die Gewässerordnung erweiteren.
Zum Beispiel: Während der Schonzeit von Hecht und Zander ist das Fischen mit Kunstköder verboten.
Dieser Anweisung muss dann nachgekommen werden.
##############################################################

Ich habe ja schon viel Blödsinn erlebt bzw. gelesen aber das ist wirklich der Hammer. Na ja, die Tage in dem Verein sind gezählt.
 

Maasspinner

Gummipapst
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D.h. auch wenn etwas nicht speziell in der Gewässerordnung geregelt ist, so kann der Gewässerwart vor Ort die Gewässerordnung erweiteren.
Vorweg, ich bin kein Gewässerwart, wolltes es auch nie sein.
Aber was ist daran so falsch ?
Nur um mal ein Beispiel aufzuführen.
Der Gewässerwart ist täglich am Wasser, kennt die Fische beim Namen und er weiß z.B. auch ob die Zander noch Brutpflege betreiben.
Da kann der Zander von Gesetzeswegen schon wieder frei gegeben sein, aber weil das Frühjahr sehr kalt war haben die Zander ein paar Wochen später abgeleicht und bewachen ihr Nest noch obwohl die Schonzeit vorbei ist.
Der Gewässerwart weiß das, eben weil er täglich am Wasser ist, der Gesetzgeber ist unwissend und hält sich an feste Zeiten.
Der Gewässerwart verlänger die Schonzeit um 2 Wochen und so stellt man sicher das keine Zander gefangen werden die noch mit der Brutpflege beschäftigt sind.
 

Fr33

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Logisch betrachtet sollte man in der Hecht /Zanderschonzeit eben nicht mit der Spinne auf Barsch gehen usw. da sind wir uns einig. Jetzt das ABER - wir haben das selbe Spiel gerade in Hessen. Da ist die Schonzeit für den Zander entfallen. Viele Vereine/ Gewässerpächter beharren aber auf die Schonzeit und schreiben das in die Erlaubnis mit rein.

Solche eine "Ausweitung" ist nur dann rechtens, wenn es explizit von der jeweiligen Fischereibehörde genehmigt worden ist. Andernfalls gilt immer das jeweilige gültige Fischereigesetz des entsprechenden Bundeslandes.
 
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GregKeilof

Gast
Der Gewässerwart weiß das, eben weil er täglich am Wasser ist, der Gesetzgeber ist unwissend und hält sich an feste Zeiten.
Der Gewässerwart verlänger die Schonzeit um 2 Wochen und so stellt man sicher das keine Zander gefangen werden die noch mit der Brutpflege beschäftigt sind.
Wenn der gewissenhaft ist, kann das schon stimmen. Ich kenn dagegen Einen aus nem Verein, der außer Saufen weder etwas kann noch weiß. Jut...schwarze Schafe gibts überall, aber man sollte in einer Gewässerordnung von solch schwammigen Aussagen wie dieser Abstand nehmen, die nur Konfliktpotential in sich bergen.
 
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GregKeilof

Gast
Solche eine "Ausweitung" ist nur dann rechtens, wenn es explizit von der jeweiligen Fischereibehörde genehmigt worden ist. Andernfalls gilt immer das jeweilige gültige Fischereigesetz des entsprechenden Bundeslandes.

Ist das wirklich so? Ich kenne das Prinzip eher so, dass übergreifende Gesetze/Vorschriften/Richtlinien/Verordnungen (in diesem Fall z.B. Landesgesetz Hessen) gelten und verbindlich sind. Verschärfte Auslegegungen von Gesetzen in Einzelfällen sind oftmals (ohne Genehmigungen) erlaubt. Auflockerungen von Gesetzen dagegen nicht.
 

Torge

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Ist das wirklich so? Ich kenne das Prinzip eher so, dass übergreifende Gesetze/Vorschriften/Richtlinien/Verordnungen (in diesem Fall z.B. Landesgesetz Hessen) gelten und verbindlich sind. Verschärfte Auslegegungen von Gesetzen in Einzelfällen sind oftmals (ohne Genehmigungen) erlaubt. Auflockerungen von Gesetzen dagegen nicht.

Das ist richtig. Der Verein/ Fischereipächter darf aus hegerischen Gründen die Vorschriften verschärfen. Eine Auflockerung der Gesetze/ Binnenfischereiordnung ist dagegen nicht erlaubt.

Z.B. macht es Sinn, die Zander-Schonzeit an einem Gewässer zu verlängern, wenn sich über die Jahre herausstellt, dass die Zander zum Ende der Schonzeit oft noch auf den Nestern sitzen.


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Fr33

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Da streiten sich die Hessen gerade drüber - bisher kam mal was von der unteren Fischereibehörde, dass grundsätzlich NUR das jeweils gültige Fischereigesetz gilt. Jegliche Ausnahmen/ Änderungen davon müssen von der Behörde schriftlich genehmigt werden.

Bsp Zander .- gilt in Hessen jetzt nach 140 Jahren auf einmal als Gebietsfremd und hat keine Schonzeit mehr. Warum sollte dann ein Verein eigenmächtig den Zander schützen dürfen?
 

Mozartkugel

Gummipapst
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Wenn der gewissenhaft ist, kann das schon stimmen. Ich kenn dagegen Einen aus nem Verein, der außer Saufen weder etwas kann noch weiß.

halte davon auch nichts. Es gibt jetzt schon mehr als genug möchtegern Sheriffs unter den Kontrolleuren. Wenn die jetzt auch noch selber nach Lust und Laune entscheiden dürften dann Prost, Mahlzeit. 8-O

Aus so einem Verein würde ich sofort austreten.
 

Zanderlui

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Ich habe gestern den Höhepunkt der Willkühr erlebt. Obwohl in der Angelkarte nur auf die Hecht & Zanderschonzeit hingewiesen wird habe ich auf der Webseite folgenden Hinweis gefunden:

#########################################################
Grundsätzlich gilt : Den Anweisungen der Gewässerwarte ist folge zu leisten.

D.h. auch wenn etwas nicht speziell in der Gewässerordnung geregelt ist, so kann der Gewässerwart vor Ort die Gewässerordnung erweiteren.
Zum Beispiel: Während der Schonzeit von Hecht und Zander ist das Fischen mit Kunstköder verboten.
Dieser Anweisung muss dann nachgekommen werden.
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Ich habe ja schon viel Blödsinn erlebt bzw. gelesen aber das ist wirklich der Hammer. Na ja, die Tage in dem Verein sind gezählt.

Also wenn du da eh nicht mehr drin bleiben willst, dann würde ich es drauf ankommen lassen, um solchen Spinnern mal zu zeigen, dass es eben in irgendwelchen Vorschriften auch Grenzen gibt, vor allem wenn diese juristisch gar nicht abgedeckt sind.
 

sandroca

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Also wenn du da eh nicht mehr drin bleiben willst, dann würde ich es drauf ankommen lassen, um solchen Spinnern mal zu zeigen, dass es eben in irgendwelchen Vorschriften auch Grenzen gibt, vor allem wenn diese juristisch gar nicht abgedeckt sind.

Das lustige ist, dass die Wahrscheinlichkeit an diesem Wasser noch einmal einen Gewässerwart zu treffen 1 : 1000 ist :)
 

Dennis Knoll

Bigfish-Magnet
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zur Ursprungsfrage
Früher habe ich auch den Tauwurm auf Barsch verwendet. Aber alle paar Würfe war der Wurm weg oder spätestens nach den Bissen. Teuer und nervig. Da habe ich für mich den Blutegel entdeckt. Da habe ich auf einen Egel 20 und mehr Barsche gefangen und über Stunden damit geworfen, weil die Teile zäh wie Leder sind.
Die dürften ähnlich wie der Wurm gehandhabt werden, daher für mich die beste Entdeckung in letzter Zeit.
 

MaxLE

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Klingt ja mal interessant. Woher bezieht man die denn am einfachsten? Und ist das nicht problematisch, die in Gewässern zu verwenden, in denen sie nicht heimisch sind?

Grüße,
Max
 

Rubumark

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Klingt ja mal interessant. Woher bezieht man die denn am einfachsten? Und ist das nicht problematisch, die in Gewässern zu verwenden, in denen sie nicht heimisch sind?

Grüße,
Max

Es gibt einen Blutegelthread, den du über die Sufu bestimmt findest, da sind auch die Bezugsquellen sowie andere Erfahrungen zu lesen.
Ansonsten ist der Hirudo definitiv heimisch, wenn auch nicht in allen Gewässern und sollte nichts schlimmes anrichten...
 

Crazy69

Keschergehilfe
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Blutegel... naja:-o dann bleib ich lieber bei den guten alten Tauwürmern. Hat evtl. schon jemand mit den Kunstmaden aus der Forellenfischerei versucht?
 

Camaro

Barsch Vader
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Und wir hier unten im Süden Baden-Württembergs fahren teilweise mindestens 1 Std zu den "Heim-Gewässern" :-(
Ich nicht hab zum Rhein und zwei Baggerseen nur max. 1km :cool: und an die Grenze hab ich nur 3 km.

Ich persönlich verzichte auf das Barschangeln und lass sie in Ruhe ableichen. Und Angel in der Zeit eher auf Forellen und mit der picker Rute auf Schleien und andere Weisfische vieleicht noch ab und an auf Barben.
 

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