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Landringhäuser

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Tach jungs,


also ich habe jetzt ende november den angelschein.Jetzt die frage ,wenn ich dann den schein hab,kann ich dann auch jemand mit ans gewässer nehmen ,der keinen angelschein hat,.also das er sich dann in begleitung von mir auch einen erlaubnissschein fürs gewässer kaufen kann.



Grüße,

JOnas
 

monkeyman

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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www.mueritzfischer.de
Du meinst bestimmt Fischereischein! Ob Du jemanden mitnehmen kannst oder nicht (wovon ich ausgehe) hängt von den in Deinem Bundesland geltenden Gesetzen und der eventuell geltenden Vereinssatzung bzw der Angelregeln der betreffenden Gewässer ab! Such Dir bei Google das Fischereigesetz Deines Bundeslandes und lies einfach nach.
 

strasse93

Master-Caster
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Das kommt nicht aufs Bundesland an .
In ganz Deutschland darf man nicht ohne Fischerschein angeln ,du darfst schon angeln aber dein Freund nicht ,was er machen kann ist keschern ,Haken bestücken usw .
Das ist glaub ich aber auch von Bundesland zu Bundesland verschieden .
 

Believer

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Landringhäuser schrieb:
Tach jungs,


also ich habe jetzt ende november den angelschein.Jetzt die frage ,wenn ich dann den schein hab,kann ich dann auch jemand mit ans gewässer nehmen ,der keinen angelschein hat,.also das er sich dann in begleitung von mir auch einen erlaubnissschein fürs gewässer kaufen kann.



Grüße,

JOnas

Bekommt man das heute nicht mehr beigebracht 8O :?
Frag doch einfach mal die Herren vom Lehrgang die aus deiner Ecke kommen. Nur so als Tipp.
 

Matthi

Gummipapst
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strasse93 schrieb:
Das kommt nicht aufs Bundesland an .
In ganz Deutschland darf man nicht ohne Fischerschein angeln ,du darfst schon angeln aber dein Freund nicht ,was er machen kann ist keschern ,Haken bestücken usw .
Das ist glaub ich aber auch von Bundesland zu Bundesland verschieden .

Da hat wieder einer Ahnung :roll:

In Niedersachsen ist es laut Gesetzt GRUNDSÄTZLICH erlaubt,ohne abgelegte Sportfischerprüfung zu angeln, die Erlaubnis vom jeweiligen Gewässerpächter etc. ist jedoch erforderlich.

Bei uns können Jugendliche z.B. in den Verein eintreten und dann in Begleitung eines berechtigten auch angeln gehen.
Sowas in der Art hattest du sicher vor,oder?
 

stefano89

Gummipapst
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Jein, Jugendliche dürfen, so zumindest bei uns, ohne Fischereischein angeln, sofern sie einen Jugendfischereischein erwerben. Und soweit ich weiß ist das in ganz Deutschland so, bis auf die in den letzten Jahren aufgekommenen Sonderfälle, wie zB der Touristenangelschin, den es glaub ich in Mecklenburg oder so gibt. Erwachsene dürfen ansonsten nicht ohne Fischereischein angeln. Das mit den Erlaubnisscheinen der Pächter ist so an Forellenteichen, wo keiner kontrolliert, ob man nen Schein hat. Aber wo kein Kläger, da auch kein Richter, erlaubt ist es jedenfalls nicht.
Gruß Steffen
 

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