Angeln in Brandenburg mit Nidersächsischem Fischereischein?

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Hagen Nicolaysen

Barsch Simpson
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Hallo liebe Barschalarm Gemeinschaft,
Ich bin 15 Jahre alt komme aus Niedersachsen und habe demensprechend auch in Niedersachsen meinen Fischereischein gemacht.
Soweit, so gut. Allerdings farhen wir immer nach Oderberg in Brandenburg an die Wriezener alte Oder. Natürlich will ich dann dort auch auf die schönen Raubfische angeln, allerdings braucht man dazu eine Fischereiabgabemarke, die man mit dem Brandenburgischem Fischereischein bekommt. Sonst sind die Angelkarten ungültig. Kann mich jemand informieren, ob und wie man denn mit dem Niedersächsischem Fischereschein auf Raubfische in Brandenburg angeln kann???
 
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Hi

Du solltest ohne Probleme eine Angelkarte bekommen. Dafür reicht dein Fischereischein aus.
 

Rubumark

Bigfish-Magnet
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Hallo Hagen,

dein Fischereischein, den du ja per Prüfung bestanden hast, ist im gesamten Bundesgebiet gültig und berechtigt dich prinzipiell dazu, angeln zu dürfen. Um in Brandenburg angeln zu dürfen, benötigst du entweder die Fischereiabgabe des Bundeslandes, in dem du gemeldet bist oder du holst dir evor Ort eine Marke für Brandenburg. Hier ein Zitat der unteren Fischereibehörde: "Die Fischereiabgabe ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis für das Angeln. Sie kann bei der unteren Fischereibehörde und bei autorisierten Ausgabestellen für ein Jahr erworben werden. Sie beträgt für Kinder und Jugendliche 2,50 €, für Erwachsene 12,00 €. Ausgabestellen können u. a. Fischer, Angelgeschäfte, Tourismusvereine und Zeltplatzverwaltungen sein. .... Die Abgabemarke ist nur gültig, wenn Sie in die grüne, personengebundene Nachweiskarte eingeklebt ist. Bei einem Wohnsitz außerhalb des Landes Brandenburg wird die Fischereiabgabe nicht erhoben, sofern diese bereits im Heimatland entrichtet wurde und vorgelegt werden kann."

Jetzt noch die Angelkarte für das entsprechende Gewässer und es kann losgehen.

Viel Spaß und dicke Fische aus der alten Oder
 
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monkeyman

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Wichtig ist, dass es wirklich der Fischereischein ist. In Niedersachsen kann man auch mit dem Nachweis über die abgelegte Prüfung angeln. Dieses Dokument ist allerdings kein regulärer Fischereischein und wird in den anderen Bundesländern in der Regel nicht anerkannt.
 

Kajonaut

Barsch Vader
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Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.
Fische auch öfters mit einem Fischereischein aus Niedersachsen in BRB.
Musst wirklich nur das mit der Fischereiabgabe beachten.Die kannst du auch online beziehen,und zwar hier: http://angelkarten.com/fischereiabgabe-2017
Das Heft brauchst du nur einmal,da kannst du die folgenden Jahre die Folgemarken einfach nachkleben.
 

Hagen Nicolaysen

Barsch Simpson
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Ja, hab ich gemacht. Ich bin am 10.04 an der alten Oderin Brandenburg Kann ich da auf Hechte angeln, auch wenn die Zander noch Schonzeit haben (mit Kunstködern)?
 

Kajonaut

Barsch Vader
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Ich kenne das Gewässer nicht.Wenn das ein ganz normales Verbandsgewässer ist darfst du das.(Das ist ja das schöne an BRB).Wenn es kein Verbandsgewässer ist sollte das auf der Angelkarte oder der GEwässerordnung stehen.
 
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Also auf meiner Großen Oderkarte steht unter Punkt 5:
Die Raubfischangel regelt die BRB-Fischereigesetzgebung und Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V.
Punkt 8: Besondere Schonzeiten Hecht vom 01.02.-31.03. und Zander vom 01.04.-31.05.

Wichtig: Mindestmaße Hecht und Zander 50 cm !!! ( schnurrbärtige Welse = 60cm )

Also Feuer frei auf die fluoschlitzenden, stinkenden, schleimigen Entenschnäbel !!! :D
 
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