"Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht."
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...lbefrvo/n0_geringwertige_sendungen/index.html
"
Einfuhr aus den USA
Als Beispiel für Zollgebühren nehmen wir die Einfuhr von Waren aus den USA (aufgrund des günstigen Dollars derzeit ein sehr beliebtes Thema).
Wichtig: Sie zahlen für die Einfuhr von Waren nur Steuern, wenn diese nicht aus der EU kommen. D.h., wenn Sie aus z.B. Frankreich importieren, haben sie keine Zölle zu bezahlen.
Faustregel:
* Privat: ( Warenwert * Zoll ) * Einfuhrumsatzsteuer
Kaufpreis = ohne Versandkosten
* Kommerziell: ( ( Warenwert + Versandkosten ) * Zoll ) * Einfuhrumsatzsteuer
Kaufpreis = mit Versandkosten
Siehe auch anrechenbare Beförderungs- und Versicherungskosten
Siehe auch Beispielrechnung
Warenwert: bis zu 22 Euro
Bei einem Warenwert von bis zu 22,- Euro sind keine Gebühren zu zahlen. Zitat: "Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabefrei. (...) Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer, Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht"
Quelle: Deutscher Zoll: geringwertige Sendungen
Warenwert: über 22 Euro bis 150 Euro
Sollte der Warenwert 22,- Euro übersteigen, so ist Mehrwertsteurer auf den Warenwert zu entrichten. Sofern der Warenwert aber noch unterhalb von 150 Euro ist, fallen keine Zölle an und die Ware ist Zollfrei. Zitat: "(...) Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung (...)"
Quelle: Deutscher Zoll: Sendungen mit geringem Wert
Warenwert: über 150 Euro
Übersteigt der Warenwert 150,- Euro, so sind die Waren nicht mehr Zollfrei und es ist neben der Mehrwertsteuer noch zusätzlich ein prozentualer Zollsatz auf den Wert der Kaufpreises zu bezahlen. Der Zollsatz variiert in Abhängigkeit von den Produkten. Es sind jedoch nicht auf alle Produkte auch Zölle zu zahlen, vieles ist Einfuhrfrei.
Mehrwertsteuer/Einfuhrumsatzsteuer
Bei der Einfuhr von Waren wird die in Deutschland derzeit gültige MwSt. auf den Gesamtkaufpreis erhoben. Dabei werden die Versand,-/Versicherungskosten zum Warenwert hinzu gerechnet, wenn die Wertgrenze von 22.- EUR überschritten ist. Der sogenannte Transaktionspreis einer Ware ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der zur Berechnung der Einfuhrabgaben zugrunde gelegt wird."
Quelle: Zollverwaltungsgesetz/Zollkodex
http://www.zolltarifnummern.de/zollgebuehren.php?lang=de